Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Stadträte,
werte Gäste,

braucht Leipzig eine Sperrstunde? Wenn Sie mich fragen, nein. Ich denke, dass Sperrstunden ein Relikt vergangener Tage sind. Ich möchte nicht verhehlen, dass es auch Lärmschutzprobleme im Umfeld von Diskos, Clubs oder Kneipen mit Freisitz geben kann. Um diesen zu begegnen gibt es jedoch andere gesetzliche Regelungen, an die sich die Einrichtungen halten müssen. Eine Sperrstunde, die eben nur eine Stunde dauert, hilft da wenig bis gar nichts, sie kann sogar genau zum Gegenteil führen.

Ursprünglich wurde die Sperrstunde eingeführt, damit Diskos, Clubs und Kneipen auch mal gereinigt werden können. Ich glaube aber nicht, dass wir den Unternehmen vorschreiben müssen, wann sie reinigen. Und ob sie reinigen, sollte das Gesundheits- und nicht das Ordnungsamt überprüfen.

Unsere Stadt wirbt gern mit dem quirligen Nachtleben, dazu gehört es eben auch, dass Leipzig bislang keine Sperrstunde kannte. Weil das auch einer der Faktoren ist, die unsere Stadt gerade auch für junge Menschen so attraktiv machen, sollten hier gangbare Lösungen gefunden werden, die Sperrstunde abzuschaffen.

Aus unserer Sicht hätte die Stadtverwaltung die Aussetzung der Sperrstunde auch weiterhin dulden können. Nun bietet der Verwaltungsstandpunkt die Möglichkeit, um mittels einer Rechtverordnung die Sperrstunde für Leipzig aufzuheben, indem Gastronomen und Clubbetreiber aufgefordert werden, ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse zu erklären. Damit wäre den Regelungen des Gaststättengesetzes genüge getan und wir haben dann hoffentlich Rechtssicherheit. Ich bitte Sie daher darum, dem Verwaltungsstandpunkt zum gemeinsamen Antrag zuzustimmen.

Den zugehörigen Antrag finden Sie hier.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

grundsätzlich sehen wir Mieterstrom-Modelle, also die Nutzung des auf dem Wohngebäude erzeugten Solarstroms bspw. durch die Bewohner des Hauses, als gute Möglichkeit an, einerseits die Erzeugung von Strom in dezentralen Anlagen zu unterstützen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen sowie andererseits von den wirtschaftlichen Vorzügen der Erzeugung und Selbstnutzung von Strom zu profitieren. Schließlich kann Mieterstrom günstiger sein, als der Strom, der aus dem Netz bezogen wird, weil hierbei unter anderem Netzentgelte, Stromsteuer und Konzessionsabgaben entfallen. Und Strom, der von den Bewohnern des Hauses nicht verbraucht wird, wird in die allgemeine Versorgung eingespeist und vergütet. Gerade für eine Mieterstadt wir Leipzig eigentlich eine gute Sache.

Wie der Verwaltungsstandpunkt deutlich macht, arbeiten Stadtwerke und LWB bereits an entsprechenden Pilotprojekten. Wir halten es für sinnvoll, zunächst die Evaluation dieser Projekte abzuwarten, um dann zu sehen, ob das Ganze wirtschaftlich tragfähig ist. In der vorliegenden Fassung würde der Antrag der Grünen jedoch bedeuten, dass weitere Projekte umgesetzt werden müssen, unabhängig davon, ob es für LWB und SWL wirtschaftlich ist. Das lehnen wir ab, da dies nachteilig für unsere kommunalen Unternehmen sein könnte und damit auch für unsere Stadt.

Wir haben deshalb einen Änderungsantrag zum Ursprungsantrag der Grünen eingereicht, der genau dies vermeidet. Lassen sie uns zunächst abwarten, was bei den Pilotprojekten rauskommt. Wenn es für unsere kommunalen Unternehmen wirtschaftlich ist, werden sie sicher sehr gern weitere Projekte umsetzen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Redner: Stadtrat Sebastian Walther

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
verehrte Gäste,

dieser Vorlage ist eine lange Geschichte vorausgegangen und sie ist nicht zuletzt Resultat zweier Anträge zum Nachtragshaushalt, welche wir in der letzten Sitzung ins reguläre Verfahren verwiesen hatten. Dass alle Beschlusspunkte beider Anträge in der Vorlage abgebildet sind, zeigt uns, dass die Stadtverwaltung die aufgeworfenen Problematiken sehr ernst genommen hat.

Denn nach den vielen Diskussionen zu Richtlinien, Fördermitteln und Möglichkeiten zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements in unserer Stadt ist es nur folgerichtig, dass wir die Arbeit einiger haupt- und vieler ehrenamtlich Tätiger in den Zuständigkeitsbereichen des Sozial- und des Gesundheitsamtes künftig besser unterstützen. Diese Leistungen sind nicht pflichtig, aber wichtig! In jeder geförderten Personalstelle in den Vereinen und Verbänden steckt zu einem gewissen Maß Ehrenamt, aber man kann heute niemandem mehr erklären, warum ein Angestellter mit zwei Magisterabschlüssen monatlich nur knapp über tausend Euro verdient, nur weil er in der Sozialfürsorge tätig ist. Schon um der Qualität dieser Arbeit willen sind die 250.000 Euro hier gut angelegtes Geld! Dabei geht meine Fraktion davon aus, dass sich die in Beschlusspunkt 3 genannten „Personalaufwendungen bei freien Trägern“ auf alle Vereine und Verbände beziehen, die nach der Richtlinie des Sozialamtes förderfähig sind.

Dennoch schließt sich, zumindest für den Bereich der Jugendhilfe, mit dieser Vorlage ein Kreis, an dessen Beginn und Ende die Verwaltung steht. Es ist bedauerlich, dass durch einen Übertragungsfehler in den Berechnungstabellen für unseren Jugendhilfeausschuss verwaltungsseitig ein Fördervorschlag formuliert wurde, der um 400.000 Euro vom verfügbaren Budget abwich. Nicht minder bedauerlich ist es, dass der Jugendhilfeausschuss diesen Fehler nicht rechtzeitig bemerkte, sodass auch dieser wohl ein wenig Asche auf das eigene Haupt streuen muss. Am Ende des teilweise zähen Ringens im JHA um einen gangbaren Weg haben sich freie Träger und Fraktionsvertreter schließlich auf das verständigt, was nun auch Verwaltungsvorschlag ist: 400.000 Euro für die Jugendhilfe, davon aber aus nicht ausgeschöpften Mitteln über 100.000 Euro aus dem Eckwert des Amtes und eine Deckungsquelle i. H. v. 60.000 Euro für die zusätzlich notwendigen Mittel.

Herr Oberbürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor uns liegt ein fairer Vorschlag in dem sich die Ergebnisse der Arbeit der Stadträte vollumfänglich finden und mit dessen Beschlussfassung wir bürgerschaftliches Engagement in Leipzig stärken und den Jugendlichen weiterhelfen. Meine Fraktion wird der Vorlage daher zustimmen.

Vielen Dank.

Die entsprechende Vorlage finden Sie hier.

Rednerin: Stadträtin Nicole Wohlfarth

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
werte Gäste,

seit nunmehr fast vier Jahren vergibt die Stadt Leipzig den Louise-Otto-Peters Preis in einer deutschlandweit einmaligen Höhe des Preisgeldes in Höhe von 5000 Euro. Ich will Sie an dieser Stelle nicht mit Zitaten oder Lebensdaten dieser bedeutenden Frau befassen, dazu werden Sie auch zur diesjährigen Preisverleihung wieder Gelegenheit haben. Stattdessen will ich mein Augenmerk auf die Preistragenden der letzten Jahre richten: Das Gleichstellungsbüro des Uniklinikums Leipzigs, Frau Dr. Heide Steer und die Organisation „Pink stinks“ wurden aus der Bevölkerung vorgeschlagen und von der Jury der Stadt Leipzig für ihre herausragenden Bemühungen in Gleichstellungsbelangen ausgezeichnet.

Seien es Debatten um Gleichstellungsthemen, eine Sensibilisierung für das Thema, der Umgang mit Stereotypen oder auch die gleichstellungspolitische Arbeit in Vereinen, Verbänden oder Parteien. Gerade in einer Zeit in der nur 30,7% der Bundestagsabgeordneten weiblich sind und auch nur 6,8% der Erzieher in Sachsen männlich, könnten wir nun sagen, das ist typisch Frau oder typisch Mann. Aber so einfach ist es nicht. Wir alle sind vielfältiger und wir haben auch vielfältige Sichtweisen auf das Thema. Lassen Sie uns gemeinsam für Gleichberechtigung streiten, lassen Sie uns aber auch die Preisträger mit einem bleibenden Symbol in Form eines künstlerischen Preises ehren.

Vielen Dank!

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Rednerin: Stadträtin Nicole Wohlfarth

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
werte Gäste,

seit Jahren sind die Probleme mit der Zustellung des Amtsblatts im Stadtrat bekannt. Wir wissen, dass manche Stadtgebiete nahezu nie ein Amtsblatt erhalten und das betrifft nicht nur die Ortschaften in den Randlagen unserer Stadt, sondern auch innerstädtische Gebiete. Entweder landet das Amtsblatt vor der Haustür und wird bei Wind und Wetter umhergeweht und beschäftigt dann die Stadtreinigung – im Briefkasten landet es nicht. Oder mancher Zusteller liefert es die Papierbündel gleich selbst beim Altpapier ab – im Briefkasten landet es auch in diesem Fall nicht. Die Zustellfirma versichert, es gebe eine Zustellungsquote von 90%, die Umfragen der Stadtverwaltung ergeben höchstens 60%. Das heißt nahezu jeder zweite Haushalt bekommt kein Amtsblatt – das wollen wir ändern.

Wir wollen den Oberbürgermeister beauftragen, die Verfügbarkeit des Amtsblattes zu erhöhen, zumal es das rechtsverbindliche Medium ist, Satzungen und B-Pläne zu veröffentlichen und auch wir Fraktionen erhalten regelmäßig die Möglichkeit unsere Standpunkte darzustellen.

Wir wollen, dass die Möglichkeiten des §4 SächsEGovG zu einer rechtsverbindlichen digitalen Veröffentlichung genutzt werden. Das umfasst auch, dass das Amtsblatt per Newsletter im persönlichen E-Mail Postfach landet. Wir wollen aber die gedruckte Variante nicht abschaffen, sondern per Abonnement in den heimischen Briefkasten liefern lassen und auch an zentralen Orten im Stadtteil vorhalten. Das umfasst Bäcker, Ärzte, Apotheken, all jene Orte, an denen Menschen einfach und auch außerhalb der Öffnungszeiten der Bürgerämter ein gedrucktes Amtsblatt bekommen können. Dies soll die Information für diejenigen sichern, die aus verschiedenen Gründen keinen Internetzugang haben, oder sich dieser Herausforderung nicht mehr stellen wollen.

Wir hoffen damit, die Zugänglichkeit des Amtsblattes stadtweit ausbauen zu können und auch umweltfreundlich Papier einsparen zu können, ohne die Liebhaber der Printvariante abzuhängen.

Vielen Dank!

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Der Freistaat Sachsen hat in vielen Bereichen die Zuweisungen an die Stadt Leipzig erhöht beziehungsweise erstmals mit der Förderung in der laufenden Legislaturperiode angefangen. Das ist ein gutes Ergebnis. Allerdings wird die Höhe dieser Zuschüsse immer zu einem Zeitpunkt x unter den gerade geltenden Tarifbedingungen und Verbraucherindex festgeschrieben. Bei der aktuellen Dynamik der Tarif- und Preisentwicklung führt das sehr schnell dazu, dass entweder die Leistungen in diesen Bereichen unterfinanziert sind oder sich der prozentuale Anteil der Leistungen zu Ungunsten der Stadt Leipzig verschiebt. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Schulsozialarbeit
    1. Wurden von freien Trägern, die im Bereich Schulsozialarbeit tätig sind, an die Stadt Leipzig für 2019 signalisiert,  dass es in diesem Bereich zu Kostensteigerungen, unter anderen durch tarifliche Anpassung, kommen wird? Wenn ja, in welcher prozentualen Höhe durchschnittlich?
    2. Ist der Stadt Leipzig bekannt, welche Summe der Freistaat Sachsen für das Landesprogramm Schulsozialarbeit und das Landesprogramm Schulsozialarbeit Oberschule in den Landeshaushalt 2019/20 einstellen wird?
    3. Bis wann muss die Stadt Leipzig die Fördermittel für die Landesprogramme Schulsozialarbeit und Schulsozialarbeit Oberschule für 2019 beim Freistaat Sachsen einreichen? Wie hoch wird die beantragte Summe sein und stellt dies eine Veränderung zu 2018 dar?
  1. Landes-Kitapauschale
    1. Wie hoch ist die Landes-Kitapauschale pro Kind/9h in 2018 und in 2019?
    2. Wie viel kostet ein Kitaplatz im U3 und Ü3-Bereich pro Kind/9h 2017, 2018 und  2019 in der Stadt Leipzig voraussichtlich?
    3. Ist die Stadt Leipzig mit dem Freistaat Sachsen über eine Erhöhung der Landes-Kitapauschale für 2019 im Gespräch? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Zuweisungen für Asylbewerber
    1. Wie hoch ist der Zuschuss pro Asylbewerber vom Freistaat Sachsen an die Stadt Leipzig? (Bitte angeben für die Jahre 2015-2018.)
    2. Wie viel kostet die Unterbringung von Asylbewerbern pro Platz die Stadt Leipzig durchschnittlich? (Bitte angeben für 2015-2018.)
    3. Ist die Stadt Leipzig mit dem Freistaat Sachsen über eine Erhöhung der Zuschüsse für Asylbewerber für 2019 im Gespräch? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Jugendpauschale
    1. Wie hat sich die Jugendpauschale pro unter 27-Jährigen und insgesamt zwischen 2010 und 2018  in der Stadt Leipzig entwickelt?
    2. Wie hat sich die Höhe der Förderung im Bereich Jugendhilfe (SGB VIII §11, §13-16) von kommunalen und freien Trägern der Jugendhilfe zwischen 2010 und 2018 entwickelt? Wie viel investiert die Stadt Leipzig pro unter 27-Jährigen im Bereich Jugendhilfe zwischen 2010 und 2018?
    3. Ist die Stadt Leipzig mit dem Freistaat Sachsen über eine Erhöhung der Jugendpauschale für 2019 im Gespräch? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Das Objekt „Kino der Jugend“ war bereits seit 2015 immer wieder Thema in der Ratsversammlung, sei es durch Anfragen, Haushaltsanträge oder reguläre Anträge. Mit dem Beschluss des geänderten Antrags 02140-NF-04 (Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, „Kino der Jugend“) wurde die Vorgabe gemacht, das Objekt mittel Konzeptvergabe und nicht vor dem 1.1.2018 zu veräußern. Im Grundstücksverkehrsausschuss wurde über den vorgenommenen Sanierungsarbeiten und den groben Zeitplan informiert. Nach der Sommerpause 2018 soll die Ausschreibung des Objekts erfolgen. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

 

  1. Lässt sich der Zeitraum bis zum Beginn des Vergabeverfahrens verringern, um potenziellen Trägern eine zügige Beantragung von Fördermitteln zu erleichtern?
  2. Steht die Stadtverwaltung bereits in Kontakt mit potenziellen Betreibern für das „Kino der Jugend“, um diese hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln bei Fördermittelgebern außerhalb der Stadt Leipzig zu beraten?