Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsvorschlag zur Petition wird konkretisiert durch einen Passus, der, basierend auf
einem Bundesratsbeschluss von 2011, angibt, dass städtische Flàchen nicht mehr für Zirkusbetriebe
zur Verfügung gestellt werden, die nicht-menschliche Primaten, Elefanten, Großbären, Nashörner,
Flußpferde und Giraffen mitführen.

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung beauftragt die LESG GmbH als 100-prozentige Tochter der Stadt Leipzig verstärkt mit der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und Kita-Sanierungen.
2. Die damit notwendige Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LESG hat der Oberbürgermeister durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen, zum Beispiel durch Kapitaleinlagen bzw. Grundstücksübertragungen sicherzustellen.

Begründung:
Inzwischen werden für einen Schulneubau von der Planung bis zur Übergabe mindestens fünf Jahre veranschlagt. Auch Sanierungsarbeiten benötigen lange Vorlaufzeiten. Angesichts der rasanten Bevölkerungsentwicklung und des Sanierungsvolumens ist das zu lange. Durch die Beauftragung der LESG GmbH für ausgewählte Projekte kann die Stadt in Ergänzung zum Amt für Gebäudemanagement weitere Kapazitäten zur Umsetzung der stark gestiegenen Bedarfe aufbauen und profitiert von der Flexibilität einer privatrechtlichen Gesellschaftsform. Insgesamt könnte dadurch eine größere Anzahl von Maßnahmen geplant und umsetzt werden, weil eine parallele Ausführung durch Verwaltung und LESG GmbH möglich ist.
Den Weg, eine 100-prozentige Tochter der Stadt mit der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen zu beauftragen, um damit das Amt für Gebäudemanagement zu entlasten, sind auch schon andere Städte mit ähnlichen Herausforderungen gegangen, z.B. Düsseldorf. Anders als Düsseldorf muss in Leipzig keine neue Gesellschaft gegründet werden, sondern kann mit der LESG GmbH auf eine bestehende Gesellschaft zurückgegriffen werden, die bereits Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt hat. So hat die LESG GmbH bereits Kita-Bauvorhaben realisiert und die neue Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg gebaut.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG soll durch o.g. Maßnahmen sichergestellt werden.

Als Finanzierungsbeitrag zur Sanierung der zukünftigen Zweitspielstätte des Schauspiels VI-DS-02070 soll der Verkauf der Liegenschaft Gottschedstraße 16 dienen.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wie viele Bieter haben sich an der Ausschreibung zu o.g. Liegenschaft beteiligt? (Aufzählung bitte nach Erbpacht und Kauf)
  2. Fand hierzu ein Konzeptverfahren statt, wenn ja, was waren die Kriterien?
  3. Welchen Nachnutzer hat das Dezernat 4 dem Dezernat 7 empfohlen?
  4. Weicht der vom Dezernat 4 empfohlene Nachnutzer vom avisierten Zuschlag (Käufer/Pächter) ab?
  5. Wurde der Ratsbeschluss (A-00215/14-NF-002) berücksichtigt, so dass eine kulturelle Nachnutzung gewährleistet ist?
  6. Wie hoch ist der avisierte Liegenschaftserlös aus der Gottschedstraße 16 und fließt dieser in voller Höhe in die Sanierung der Zweitspielstätte des Schauspiels ein?

Ich frage an:
1. Ist es richtig, dass der Standort Könneritzstraße 58 als Gemeinschaftsunterkunft aufgegeben wird?
2. Wenn ja, worin liegen die Gründe?
3. Wenn ja, gibt es bereits eine alternative Lösung?

Aus vielen Kommunen wird berichtet, daß aufgrund des Kostendrucks Ehrengräber verdienter Bürger nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
aufgelassen werden, wenn diese als nicht mehr genügend bekannt bei der der Allgemeinheit gelten.

Ich frage an:

  1. Wie hat sich die Zahl der Ehrengräber seit 2000 entwickelt? Wieviel Ehrengräber unterhält die Stadt Leipzig aktuell?

  2. Wieviel Ehrengräber wurden seit 2000 aus diesem Status entlassen? Welche Ursachen lagen hierfür jeweils vor?

  3. Sind Überlegungen angestellt oder umgesetzt worden, Ehrengräber aus Kostengründen aufzulassen? Wenn ja, wurde vor Umsetzung dieser Maßnahme
    geprüft, ob die Kosten ggf. geteilt oder von dritter Seite übernommen werden können?

  4. Wirbt die Stadt aktiv Gelder für die Unterhaltung von Ehrengräbern ein?
    Falls nein, sind hier Anfragen bzw. Interessensbekundungen bekannt?

Bereits vor Jahren wurde durch den Stadtrat die leichte Auffindbarkeit des Leipziger Amtsblattes über die Domain www.leipziger-amtsblatt.de
beschlossen. Laut Zeitungsberichten befindet sich diese Adresse in der Hoheit des Madsack-Verlages. Eine Alternativdomain www.leipzigeramtsblatt.de wurde laut
Presse nicht durch die Stadt Leipzig gesichert, sondern durch eine Bürgerin.

Ich frage an:

  1. Befinden sich ich die Domains
    www.leipziger-amtsblatt.de bzw.
    www.leipzigeramtsblatt.de
    aktuell im Eigentum der Stadt Leipzig?
    Falls nein: warum nicht? Falls nein: hat die Verwaltung Kenntnis, in wessen Eigentum sie sich stattdessen befinden?

  2. Falls nein: welche Anstrengungen hat die Verwaltung bisher unternommen, sich o.g. Domains zu sichern?

  3. In welchem Zeithorizont ist damit zu rechnen, daß sich o.g. Domains in der Hoheit der Stadt Leipzig befinden und damit o.g. Stadtratsbeschluß
    umgesetzt wird?

  4. Welche Vorkehrungen unternimmt die Stadt laufend, um zu verhindern, daß sich Privatpersonen und Unternehmen Domains sichern, welche von Bürgern als
    „hoheitlich“ und damit von der Stadt betrieben wahrgenommen werden könnten?

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat für den Bereich Eutritzscher Straße,
Delitzscher Straße, Bahnanlagen und Roscherstraße einen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan vorzulegen.

Begründung:
Leipzig verzeichnet seit nun 15 Jahren ein anhaltendes Bevölkerungswachstum. Seit 2009
beträgt die jährliche Einwohnerzunahme 10.000 Menschen und mehr. Im Jahr 2015 betrug
die Zunahme sogar über 16.000 Menschen. Gleichzeitig verfolgt die Stadtentwicklung
erfolgreich das Leitbild der Innenentwicklung. Vor diesem Hintergrund müssen
insbesondere große innerstädtische Brachflächen sowie ungenutzte Bereiche im Hinblick
auf ihre Nutzungszuweisung für die „Wachsende Stadt“ überprüft werden.
Auf der Fläche zwischen Eutritzscher Straße, Delitzscher Straße, Bahnanlagen und
Roscherstraße bestehen derzeit lediglich im jeweiligen Randbereich der Straßen
gewerbliche Nutzungen, der Innenbereich liegt weitgehend brach. Notwendig sind deshalb
eine Überprüfung der Nutzungsvorstellungen sowie eine städtebauliche Gesamtplanung. In
diesem Zusammenhang ist auch zu untersuchen, ob in bestimmten Bereichen
Bestandsnutzungen ggf. verlagert werden können, wenn hierdurch eine effektive
Nutzungszonierung und Nutzungsgliederung möglich wird.
Ein künftig gemischt genutztes Quartier in der entsprechenden Größe im städtischen
Gefüge soll eine eigenständige „stadtgestalterische Adresse“ entwickeln.
Die Antragsteller beauftragen deshalb den Oberbürgermeister, für den genannten
Stadtbereich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen.