Beschlussvorschlag

  1. Vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses zum wohnungspolitischen Konzept sind die Eigentümerziele der LWB neu zu bewerten und fortzuschreiben. Eine entsprechende Beschlussfassung ist der Ratsversammlung bis zum 30.06.2016 vorzulegen. Darauf aufbauend, ist die strategische Unternehmensplanung 2022 durch die LWB zu überarbeiten und anzupassen.
  2. Der OBM wird beauftragt, ggfls. unter Beauftragung der BBVL, zu prüfen, ob und wie Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen, an die LWB übertragen werden können. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind ebenfalls bis zum 30.06.2016 vorzulegen.

Begründung:

Der Leipziger Wohnungsmarkt gerät aufgrund des nachhaltigen und dynamischen Bevölkerungswachstums zunehmend unter Druck. Die Neuerrichtung von Wohnungen hält mit der Bevölkerungsentwicklung nicht Schritt, mit der Folge eines zügigen Abschmelzens der Leerstandsreserve in der Stadt. Im Ergebnis des beschlossenen wohnungspolitischen Konzeptes kommt der LWB eine marktstabilisierende Rolle zu. Um dieser gerecht zu werden, ist ein moderates Wachstum durch Wohnungsneubau und Zukauf von Wohnungen unerlässlich. Der Stadtrat selbst kann aber nur über eine Aktualisierung der Eigentümerziele Einfluss auf die strategische Unternehmensplanung der LWB nehmen. Eine direkte Beauftragung der Geschäftsführung ist nicht möglich. Da die letzte grundsätzliche Aktualisierung der Eigentümerziele im Jahr 2011 erfolgte, ist eine Fortschreibung sinnvoll und geboten.
Eine Übertragung von Wohnungen, die bisher im Besitz der Stadt Leipzig und anderer kommunaler Unternehmungen sind, kann zu weiteren Effizienzsteigerungen hinsichtlich der Verwaltung dieser Objekte führen und die LWB weiter wirtschaftlich stabilisieren. Die Prüfung wurde bereits mit Beschluss des Antrages vom 26.06.2015 der Fraktion Bündnis 90/Grüne „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik…“ beauftragt, in dem der Antrag der SPD Fraktion vom 07.10.2013 zur Übertragung städtisch verwalteter Wohnimmobilien bei der LWB mit aufgenommen wurde. Ein Ergebnis der Prüfung durch das Dezernat 7 liegt noch nicht vor. Eine durch den OBM veranlasste direkte Prüfung durch die BBVL erscheint sinnvoll, um somit ein unter Abwägung gesamtstädtischer Interessen erarbeitetes Prüfungsergebnis vorzulegen.

Rednerin: Katharina Schenk, Stadträtin der SPD-FraktionKatharina_Schenk2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte!

Bewegungsparcours in jedem Stadtbezirk errichten:

„Wir freuen uns, dass unser Vorschlag in Sachen Bewegungsparcours nun Eingang ins Verwaltungshandeln findet. Das Thema Sport und Bewegung im öffentlichen Raum ist uns wichtig und wir sind zuversichtlich, dass mit entsprechender Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig etwas zur sportlichen Gestaltung des öffentlichen Raums getan werden kann.

Wohnortnah und kostenfrei soll es künftig den Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, etwas für ihre motorischen Fähigkeiten und ihre allgemeine Fitness zu tun. Bisher lag unser Fokus auf dem Kinder- und Jugendsport. Das ist gut und richtig. Angesichts der demografischen Entwicklung sollten wir aber auch entsprechende Möglichkeiten für die anderen Bevölkerungsgruppen schaffen.“

Leipzig ohne Plastiktüten:

„Für mich geht mit diesem Antrag ein langer Weg zu Ende. Mein Selbstversuch in Sachen Plastikfasten begann 2014. Aus meinem Anliegen wurde eine Petition, aus der Petition schließlich ein Antrag im Stadtrat. Es ist nun sehr schade, dass wir keine umfassenden konkreten Maßnahmen vereinbart haben. Die Informationskampagne ist immerhin ein erster Schritt. Da die weiteren Entscheidungen denkbar knapp ausfielen, bin ich aber guter Hoffnung hier ggf. mit einem interfraktionellen Antrag mehr erreichen zu können. Ich glaube auch weiterhin: Die Kommune kann sich nicht mit dem Satz ‚Wir sind hier nicht zuständig‘ raus reden. Man muss auch die kleinen Räder drehen, damit sich am Ende etwas dreht.“

Mehr öffentliche Grillplätze:

„Es war eine Debatte voller Umwege. Manche glaubten, es ginge um Lagerfeuerplätze, wieder andere stiegen spätestens bei den legalen Open-Air-Partys aus, die sie als „reingemogelt“ empfanden. Erfreulicherweise ist nun doch noch einer Mehrheit das Anliegen klar geworden und wir können uns auf mehr Grillplätze und nach erfolgreicher Prüfung ggf. auch auf Plätze für legale Open-Air-Partys freuen.

In einer wachsenden Stadt ist es wichtig den öffentlichen Raum aktiv zu gestalten. Grillen mit Freundinnen und Freunden und das Feiern kleiner Feste sollte auch denen ohne eigenen Garten möglich sein.
Ich bin sehr froh, dass meine Fraktion diese Debatte geführt hat. Es zeigte sich gerade bei den lokalen Open-Air-Partys, dass eine lange Debatte doch am Ende Früchte trägt. Denn das Anliegen ist ja nun wahrlich nicht neu. Deswegen bin ich umso zuversichtlicher, dass man bei ernsthafter Prüfung die ein oder andere Stelle zum Feiern finden wird.“

Redner: Stadtrat Christopher ZenkerChristopher_Zenker2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

der Leipziger Süden ist ein junger dynamischer Stadtteil mit vielen Familien. Diese positive Entwicklung wird sich fortzusetzen. Das belegen die langsam verschwindenden Baulücken, die mit mehrgeschossigem Wohnungsbau geschlossen werden. Aber wo mehr Kinder sind, brauchen wir auch mehr Kinderbetreuungsplätze.

Wir freuen uns daher sehr, dass die Stadtverwaltung das Grundstück Windscheidstraße für eine kommunale Kindertagesstätte priorisiert. Den Antrag für den Bau einer Kindertagesstätte an dieser Stelle hatte die SPD Fraktion Anfang des Jahres gestellt. Die Vorgeschichte ist allerdings schon deutlich älter.

Denn bereits vor mehr als zwei Jahren hatten wir die Stadtverwaltung gebeten dieses Grundstück als Kitastandort zu prüfen. Zunächst wurde uns mitgeteilt, dass das Grundstück nicht im Besitz der Stadt sei, obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits, zur Sicherung der Feuerwehrauffahrt für das Werk II, über zwei Jahre im Besitz der Stadt war und als Liegenschaft des Kulturamtes geführt wurde. Es ist sehr bedauerlich, dass das Grundstück nicht durch die Stadtverwaltung selbst als ihres identifiziert wurde. Kommunales Flächenmanagement sieht anders aus. Nachdem die Eigentumsfragen geklärt waren, fragten wir erneut an. Die Antwort dann: Die Lärmemissionen seien zu hoch, daher könne dort keine Kita errichtet werden. Nach dem Bau der Kita in der Gohliser Straße schien uns auch dieses Argument haltlos und wir haben den Antrag zum Bau der Kita in der Windscheidstraße gestellt.

Das Grundstück in der Windscheidstraße ist mit 4.000 Quadratmetern Größe ausreichend für den Bau einer Betreuungseinrichtung. Es ist sofort verfügbar, liegt sehr verkehrsgünstig in Connewitz und hat einen direkten Anschluss an den ÖPNV. Mit dem Bau einer Kita könnte die seit mehr als fünf Jahren bestehende kommunale Brache mit Leben gefüllt werden.

Das Grundstück ist, wie die Prüfung der Stadtverwaltung ergeben hat, sogar ausreichten, dass neben der Kita im hinteren Teil des Geländes weiteren Nutzung durch kommunale Unternehmen oder Eigenbetriebe möglich sind. Wir sind gespannt was sich auf dem Gelände noch entwickeln wird.

Noch können wir nicht sagen Ende gut alles gut, als nächsten Schritt werden wir darauf achten, dass im nächsten Doppelhaushalt entsprechende Mittel eingestellt sind.

Rednerin: Stadträtin Ingrid GlöcknerIngrid_Gloeckner2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,

werte Gäste!

im Zusammenhang mit der Aufhebung der 71.Grundschule Thekla hat der Stadtrat 2011
beschlossen, für die betroffenen Schüler, die jetzt nach Portitz fahren müssen, besondere Rege-lungen im Schülerverkehr, begrenzt auf 5 Jahre, zu treffen. Dies sollte die zusätzlichen Aufwen-dungen für die Eltern und Schüler zumindest etwas kompensieren.

Jetzt legt uns die Verwaltung vor, wie die Schülersonderbusse sowie der parallel verlaufende Li-nienverkehr genutzt werden.

Dazu wird das Argument der Gleichbehandlung von Schüler der Leipziger Schulen zur Schülerbe-förderung angeführt, um die Sonderreglungen für die Schüler aus Thekla aufzuheben.
Im Stadtbezirksbeirat gab es dazu eine emotional geführte Diskussion auch mit den betroffenen Eltern.

Dabei spielte die Übernahme der Kosten für die SchülerCard keine Rolle.
Problematisch wurde die Beförderung der Grundschüler mit dem Linienbus gesehen. Die Eltern machen sich Sorgen um den sicheren Transport ihrer Kinder. Das kann ich nachvollziehen, sind doch die Kleinsten gerade mal 6 Jahre alt.

Ich möchte deshalb einen Kompromiss vorschlagen.
Die Linie 82 fährt morgens, wie in der Vorlage ausgewiesen, früh bis zur Schule Portitz.
Allerdings ab Buswendestelle Thekla direkt nach Portitz. Ich schlage deshalb vor, dass dieser Bus mindestens über die Lidicestraße mit Halt an der Theklaer Schule fährt. So können die Schüler sicher im Wohngebiet zusteigen und müssen nicht bis zur Buswendestelle laufen.
Es sollte aber auch geprüft werden, ob der Bus die Haltestellen Freiberger und Sosaer Straße mit bedienen kann. Nachmittags führt die Linie 82 ja auch diese Haltestellen an. Warum soll das nicht auch früh möglich sein?
Damit ist die Sicherheit für die Schüler erheblich verbessert und wir würden den Eltern entgegen-kommen.

Des Weiteren schlage ich vor, dass Schülerlotsen eingesetzt werden, die den Zustieg der Schüler in die Busse überwachen.
Ich hoffe, dass diesem Vorschlag zugestimmt wird und damit sowohl den Schülern aus Thekla als auch der Verwaltung in Bezug auf das Gleichbehandlungsprinzip im Schülerverkehr Rechnung getragen werden kann.

Redner: Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-FraktionAxel_Dyck2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste!

Ich möchte kurz die grundsätzlichen Überlegungen und Positionen meiner Fraktion darstellen. Um von vornherein Klarheit zu schaffen und Fehlinterpretationen und Unterstellungen entgegen zu wirken:
– wir wollen keine künstliche Verzögerung des Planungsprozesses und
– wir sind auch nicht von grundsätzlicher Art gegen eine Markthalle.
Und trotzdem sind wir mit der Zielrichtung, die die Vorlage zu den Leitlinien beinhaltet mehr als unzufrieden und werden dieser heute in der vorliegenden Form auch nicht zustimmen. Warum?
Dazu nur vier Jahreszahlen: 2011 – Aufstellungsbeschluss mit eindeutigem Verweis auf den möglichen Standort des Freiheitsdenkmals; 2012 frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wieder mit Verweis auf das Denkmal; Mai 2014 Beendigung der Denkmalsidee (leider) – und jetzt 1 ½ Jahre später 5 dünne Seiten Leitlinien. So als hätte sich in den letzten 4 Jahren Leipzig auch in seinem Denken, der Oberbürgermeister spricht ja gern von „Leipzig weiter Denken“, nicht weiter entwickelt.
Allein aus diesem Grund fordern wir, wie auch noch einige andere Stadträte, zumindest den Denkprozess für die gesamte Fläche westlich der Markthallenstraße neu zu eröffnen. Am Ende kann sowohl der „Große Platz“, aber auch eine Bebauung bis zur Fläche des ehemaligen Königsplatzes stehen. Hierzu steht ausdrücklich im Aufstellungsbeschluss: „Der große Platz beinhaltet darüber hinaus die Option, langfristig auch die Dreiecksfläche über der S-Bahn-Station zu bebauen und damit zur kleinen Platzlösung zurückzukehren.“
Langfristig ist für mich ein 10-Jahres Horizont.

Dazu sinngemäß unser neuer Beschlusspunkt 3. Frage an Frau Dubrau: Ist explizit die sogenannte kleine Platzlösung völlig aus dem Planungshorizont verschwunden? Das ist nämlich eine entscheidende Frage, die Auswirkungen auf die Straßenseite östliche der Markthallenstraße hätte und im B-Plan auszuformulieren wäre.
Und in diesem Zusammenhang ist es leider wenig hilfreich, wenn der Antrag von Stadtrat Grosser indirekt schon einen Planungsvorschlag benennt, wenngleich der Grundrichtung ausdrücklich zuzustimmen ist.
Kritisieren müssen wir den Leitgedanken mit der Möglichkeit von Überdachungen und pavillonartigen Bebauungen. Und der CDU-Hinweis, dass eine Unterkellerung der Fläche nicht wirtschaftlich ist, ist an dieser Stelle einfach falsch, denn, wo ein Tunnel ist – kann sowieso kein Keller sein. Gemeint ist sicher eine aufwendige Tiefgründung anspruchsvoller Gebäude. Aber diese Abwägung kann auch nicht Gegenstand von Ratsentscheidungen sein.
Auf der einen Seite soll möglichst das Rondell des Königsplatzes wieder entstehen, hoffentlich ohne Reiterdenkmal. Aber irgendeine Bürgerinitiative findet sich auch hier bestimmt. Und dann weiß man so recht nicht weiter und lässt den Überlegungen mal so seinen freien Lauf. Wir sind doch hier nicht auf dem Eutritzscher Markt oder in einer Kreisstadt und der mit Stadtmöbeln, Überdachungen und allerlei Krimskrams vollgemüllte Augustusplatz sollte uns doch als Negativbeispiel Mahnung genug sein.
Es sei denn, eine herausragende Idee zwingt auch mich zum Umdenken.
Übrigens, ein Platz heißt Platz, weil da Platz ist.
Nein, hier muss nochmal grundsätzlich neu gedacht werden.
Über das sinnvollste Beteiligungsformat wäre noch zu befinden.
Einen „dünnen“ Kompromiss zur Zukunft der Platzfläche westlich der Markthallenstraße darf es nicht geben.
Einer Zwischennutzung steht dabei überhaupt nichts im Wege.

Etwas anders sieht es aus unserer Sicht für die auf den Planungsweg zu bringenden drei östlichen Baufelder aus. Hier haben wir vor allem zur Nutzungsstruktur Änderungsvorschläge.
a) zu Gunsten eines höheren Wohnanteils und
b) ja, indirekt auch zu Gunsten der Markthallenidee unterbreitet. Nicht ein „Kaufland“ oder „Real“ mit einem Publikumsmagnet Markthalle ist das Ziel, die würde in dieser Konstellation nur verlieren, sondern eine Markthalle im eigentlichen Sinn sollte das Alleinstellungsmerkmal sein. Leicht ist die Projektidee allemal nicht zu verwirklichen.
Lassen Sie uns die beiden Platzflächen in der zeitlichen Planung und späteren Bebauung trennen, aber als städtebauliche Einheit schon jetzt betrachten.
Der südliche Innenstadtraum kann dadurch nur gewinnen.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um einen Beschlusspunkt 3 ergänzt:

Für das westlich von der Markthallenstraße gelegene Quartier wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, der eine künftige Bebauung der Platzfläche und den dauerhaften Erhalt des Königsplatzes zum Inhalt hat.
Die Aufgabenstellung für den Wettbewerb wird in einer gesonderten Beschlussfassung formuliert.

Die Leitlinien 1, 2, 4 und 6 werden wie folgt geändert:

1. Städtebauliche Grundlage

Städtebauliche Grundlage für die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanes 392 bildet die im Rahmen der Städtebauwerkstatt 2010 priorisierte Variante A hinsichtlich der Platzaufteilung (vgl. RBV-815/11).

2. Nutzungsstruktur

Angestrebt wird ein gemischt genutztes Stadtviertel im Übergang zwischen Innenstadt und Südvorstadt. Als Bestandteile einer Nutzungsmischung sollen zugelassen werden:

a Wissenschafts-, Forschungs- und öffentliche Bildungseinrichtungen,

b Wohnen: Der Mindestwohnanteil wird mit 20 Prozent der Geschossfläche für das nördliche Quartier und ab 2. Obergeschoss ausschließlich für das südliche Quartier festgelegt. Im nördlichen Quartier können die Wohnungen mit anderen Nutzungen gemischt werden, im südlichen Quartier sind zur Windmühlenstraße und zur Brüderstraße auch Einzelgebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung ausdrücklich gewünscht (vertikale Mischung),

c Büros,

d Gastronomie,

e eine Markthalle mit ergänzenden Einzelhandelsnutzungen bis maximal 800 m² Verkaufsfläche,

f nicht großflächiger Einzelhandel im Erdgeschoss des nördlichen und südlichen Quartiers,

g Anlagen für religiöse, kulturelle und gesundheitliche Zwecke,

h Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Bowlingtreffs.

4. Stadtökologie/Klima

Der Punkt 4 Stadtökologie/Klima der Leitlinien wird um den Punkt Sky Farming/vertikaler Wald/Begrünung von Fassaden ergänzt.

6. Öffentlicher Platzraum

Die Platzfläche zwischen Königsplatz und Markthallenstraße wird einer Zwischennutzung bis zur Entscheidung zu einer künftigen Bebauung als Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Der Königsplatz wird auch künftig als öffentlicher Platz von Bebauung dauerhaft freigehalten.

Begründung:
Wir sehen es als geboten an, dass nach den geänderten Rahmenbedingungen, die sich u.a. aus der Beendigung des Wettbewerbs zum Freiheits- und Einheitsdenkmal ergeben haben, der westliche Teil des Wilhelm- Leuschner- Platzes städtebaulich neu geordnet wird. Mit der Gestaltung der jetzt zur Verfügung stehenden Brachfläche muss der Bedeutung des Wilhelm-Leuschner-Platzes im städtebaulichen Gefüge Rechnung getragen werden. Eine öffentliche Platzfläche in dieser Dimension dauerhaft zu erhalten, lehnen wir ab.
Mit der geänderten Leitlinie 1 und der Bebauung einer Teilfläche westlich der Markthallenstraße (Beschlusspunkt 3) werden die Planungs- und Bebauungszeiträume zeitlich entkoppelt. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, zwei unterschiedliche Gestaltungsideen zu verwirklichen und damit einer indirekten Monotonie der Stadt- und Baugestaltung entgegenzuwirken.
Die Bepflanzung, sowohl auf den Dächern, wie auch an den Fassaden der Häuser hat eine positive Wirkung auf die Reduktion von Lärm, Reduzierung der Feinstaubbelastung und einen geringeren Anstieg der Temperaturen.

Änderungsvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt komplett ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Juni 2016 einen Vorschlag für einen Zielfindungsprozess unter Wachstumsbedingungen für das Gesamtareal Wilhelm-Leuschner-Platz zur Beschlussfassung vorzulegen. In den Prozess sollen die Bürgerschaft, die interessierte lokale Fachöffentlichkeit sowie Fachexperten eingebunden werden.
Die bisherigen Beschlüsse des Stadtrates – u.a. zur Markthalle – sollen dabei berücksichtigt werden.
In dem Prozess sollen insbesondere die Fragen, welche Nutzungen das Areal Leuschnerplatz unter Wachstumsbedingungen bezüglich seiner Gebäude aufnehmen und welche Funktionen der Freiraum (Platzraum) erfüllen soll, erörtert werden.

Begründung:
Die Diskussion zu dieser Vorlage zeigt, dass die Anforderungen hinsichtlich der künftigen Nutzung und Gestaltung des Areals Wilhelm-Leuschner-Platz, sowohl im fachöffentlichen Diskurs, als auch bei den politischen Akteuren sehr unterschiedlich eingeschätzt werden.
Daher möchten wir intensiv dafür werben, diesen notwendigen Diskurs weiterzuführen und in einen Zielfindungsprozess zu lenken. Erst auf der Grundlage der Diskussionsergebnisse sollte dann entschieden werden, wie städtebaulich weiter zu verfahren ist. Dies könnte dann auch ein neuer Wettbewerb sein.
Der Zeitraum ist so gewählt, dass die aus dem Vorschlag resultierenden
Kosten in die Haushaltsplanung 2017/2018 noch eingestellt werden können.