Anfrage der SPD-Fraktion

Im April 2009 legte das Referat für Gleichstellung von Mann und Frau gemeinsam mit dem Personalamt einen Frauenförderplan vor. Dieser enthält wichtige Passagen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die nicht nur für bei der Stadt Leipzig beschäftigte Frauen eine hohe Bedeutung haben werden. Neben Maßnahmen der Arbeitszeitgestaltung (Teilzeit etc.) wird auch das Thema Telearbeit angesprochen. Sowohl in der Privatwirtschaft als auch in verschiedenen Behörden, so bspw. bei den Stadtverwaltungen Duisburg und Ulm sowie in Verwaltungsgliederungen der Freien und Hansestadt Hamburg, gibt es teilweise schon seit mehreren Jahren diese Möglichkeit, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die Leipziger Stadtverwaltung sollte als einer der größten Arbeitgeber der Region auch an dieser Stelle den notwendigen Innovationswillen haben.

Im Frauenförderplan wurde darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung die Möglichkeiten zur Einführung dieser innovativen Arbeitsform prüfen wird. Weiter heißt es dazu: „Ziel der Stadtverwaltung ist es deshalb, die Voraussetzungen für Telearbeit zu schaffen.“

Deshalb fragen wir:

1. Welche Fortschritte hat die Stadtverwaltung seitdem gemacht, um das formulierte Ziel, Telearbeit einzuführen, zu erreichen?
2. Gab es bei der Stadtverwaltung eine ämterübergreifende Bedarfsermittlung?
3. Partizipiert die Stadtverwaltung aktiv an den Erfahrungen anderer Verwaltungen und Unternehmen, die Telearbeitsmöglichkeiten bereits eingeführt haben?
4. Da es bereits heute schon mit den sog. mobilen Arbeitsplätzen die technischen Voraussetzungen für Telearbeit gibt, ergibt sich die Frage: Wann wird ein entsprechendes Konzept durch die Stadtverwaltung vorgelegt?

Beschlussvorschlag:

1. Im Rahmen des Deckensanierungsprogramms wird der Bereich Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße 2012 mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen.
2. Die Stadtverwaltung prüft, ob Fördermittel für diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Karl-Liebknecht-Straße/Peterssteinweg eingeworben werden können.

Begründung:
Die Straßendeckschicht im Bereich Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße ist äußerst schadhaft, verbunden mit einer starken Lärmemission.
Mit Fertigstellung des City-Tunnels, also dem Wegfall des Bauverkehrs von und zur Station Bayrischer Platz sollte der Bereich ursprünglich saniert werden.
Durch die geplante Baumaßnahme Karl-Liebknecht-Straße/Peterssteinweg wird der Bereich Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße als Umleitungsstrecke ab Herbst 2013 für einen Großteil des Verkehrs benötigt. Daher ist eine neue Asphaltdecksicht, die den Zustand temporär verbessert, notwendig, bevor langfristig der grundhafte Straßenausbau vorbereitet wird.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Änderungsvorschlag:

Der Beschlusstext des Antrags A 60/12 wird wie folgt geändert:

Im Haushaltsplan 2012 werden 30.000 Euro zusätzlich für Sachkosten zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen Mittel sind über alle Maßnahmen der Schulsozialarbeit gleichberechtigt zu verteilen.

Begründung:

Aus dem Ursprungsantrag geht die Zielrichtung der Mittelbeantragung nicht eindeutig hervor. Erfahrungsgemäß besteht bei den Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern ein Bedarf an Sachmitteln (beispielsweise für Arbeits- und Büromaterialien), um damit ihre Arbeit an kommunalen Schulen sach- und fachgerecht gestalten zu können. Hier sehen wir aktuell den größten Bedarf.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der Prüfergebnisse des Gutachtens „Zukunftsszenarien der Eigenbetriebe
Kultur“ durch die actori GmbH wird sich der Stadtrat darüber verständigen, welche Maßnahmen
er zur Deckelung der Zuschüsse in den Eigenbehieben Kultur ergreifen will. Erst nach der
Bestätigung eines Konzeptes zur zukünftigen strategischen Ausrichtung und Struktur der Kultur
in der Stadt Leipzig kann auf dieser Grundlage eine Entscheidung zur weiteren Sanierung der
Musikalischen Komödie getroffen werden.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Bereitstellung der Mittel für die Planung des Spielplatzes in Seehausen (Sportplatz).

Begründung:
Der OR Seehausen kämpft seit Jahren darum in Seehausen Möglichkeiten zu schaffen, wo sich
Jung und Alt treffen kann. Nach vielen gescheiterten Anfragen (2. B. Nutzung der alten
Schweinemast) konnte 2009 ein Garten neben dem Sportplatz für diese Nutzung bereit gestellt
werden. Durch Eigenleistung der Bürger und Sportler wurden erste Maßnahmen realisiert. So
wurde ein Sandkasten errichtet und ein Hügel aufgeschüttet. Nun geht es darum, den Platz weiter
zu gestalten.

 

 

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

Diese Vorlage soll eine Planung zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages im Bereich Kinderbetreuung sein.
Mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem ersten Lebensjahr ab August 2013 steht die Stadt Leipzig vor grundlegenden Veränderungen, um die Infrastruktur bedarfsgerecht zu entwickeln.
Grundlage der Vorlage sind statistische Daten aus dem Jahr 2009. Die Geburtenzahlen steigen weiter, auch in diesem Jahr ist mit einem neuen Rekord zu rechnen. In der jährlichen Bedarfsplanung werden die Kapazitäten für das Folgejahr ermittelt, eine Überarbeitung dieser Entwicklungskonzeption muss erfolgen, sobald eine neue statistische Prognose feststeht, denn zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten haben wir nur ein Jahr Zeit.

Deshalb muss sich die Stadt Leipzig deutlicher beim Bau von neuen Einrichtungen einbringen. Die in unserem Haushaltsantrag geforderten Planungsmittel wurden für die beiden vorgeschlagenen kommunalen Neubauten für 2013 bereits aufgebraucht. Wir fragen uns, wie die Finanzierung ohne unseren Haushaltsantrag realisiert werden würde.
Der Freistaat hält sich bei der Bereitstellung von Investitionsfördermitteln für die Kinderbetreuung im Rahmen des Fachförderprogramms mal wieder zurück. Dieses Programm wurde mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 eingestellt. Nur der Bund beteiligt sich noch bis einschließlich 2013 mit 2,365 Millionen Euro pro Jahr für die Stadt Leipzig.
Ab 2013 stehen derzeit keine Förderverfahren zur Verfügung und die Kommunen können dann sehen, wie sie Betreuungsplätze schaffen.
An dieser Stelle muss schon wieder mal die Forderung an den Bund und das Land Sachsen ergehen, dass man solche wichtigen Aufgaben nicht allein den Kommunen aufdrücken kann, sondern neben politischen Willensbekundungen und Forderungen auch mal über weitere Förderprogramme nachdenken muss.

In dieser Vorlage gibt es nach der Meinung meiner Fraktion einige Sachverhalte, die wir in den nächsten Bedarfsplanungen und Entwicklungskonzepten genauer beobachten müssen.

In der Vorlage steht, dass neue Einrichtungen in der Regel von Freien Trägern geschaffen werden sollen. Nun ist „in der Regel“ ein sehr dehnbarer Begriff. Die SPD-Fraktion vertritt die Meinung, dass sich die Stadt deutlicher beim Bau von Einrichtungen einbringen muss, um diese zügiger Fertigzustellen. In der Vorlage ist ja schon wenigstens von zwei Einrichtungen die Rede.

Auch das Verhältnis von Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft werden wir kritisch beobachten. In der Vorlage geht die Verwaltung von einem kommunalen Anteil von 25 Prozent aus. Die SPD-Fraktion wünscht sich diesen Anteil zumindest stabil zu halten für Kitas, um deutlicher sozialpolitisch steuern zu können. Auch bei der Erwirtschaftung von Eigenanteilen muss die Kommune die  gleichen Bedingungen erfüllen, wie die Freien Träger, auch deshalb brauchen wir eigene Einrichtungen, um zu erproben, was wir fordern.

Bei der Bedarfsentwicklung der Hortplätze werden wir auch weiterhin darauf achten, dass mindestens 50 Prozent eigene Horträume zur Verfügen stehen sollten, nicht wie die in der Vorlage formulierte Zielstellung maximal 50 Prozent.

Insgesamt zeigt uns die Vorlage auf, welche enormen finanziellen und stadtplanerischen Aufgaben in den nächsten Jahren anstehen. Darauf muss sich vor allem die Finanzplanung einrichten.
Die SPD- Fraktion stimmt dieser Vorlage zu.

 

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Die SPD Fraktion begrüßt die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der Lößniger Lene-Voigt-Schule, zumal wir bereits in den Haushaltsverhandlungen 2008 beantragt hatten, Planungsmittel zur Sanierung der Mittelschule im Leipziger Süden einzusetzen.
Die Lene-Voigt-Schule war vor einigen Jahren ein unsicherer Schulstandort. Glücklicherweise wächst Leipzig, sodass auch die Lene-Voigt-Schule wieder als gesicherter Schulstandort gilt. Dies gibt der Stadt die notwendige Handhabe, die Schule zu sanieren, was eben auch dringend nötig ist. Auch wenn die Sanierung Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern einiges abverlangen wird, da sie im laufenden Betrieb stattfinden soll, werden sicher alle zufrieden sein, wenn Fenster nicht mehr zugenagelt sind, man sich vor den sanitären Anlagen nicht mehr ekeln muss und die Raumaufteilung praktikabler gestaltet wird.

Die Sanierung ist aus umweltpolitischen Gründen sehr sinnvoll, denn die CO2-Emissionen sollen nach der Sanierung nur noch etwa ein Drittel so hoch sein wie davor. Die Sanierung ist jedoch auch – und das ist vielleicht noch viel wichtiger –  sozialpolitisch sehr sinnvoll. Durch die unmittelbare Nähe zum bestens sanierten Wilhelm-Ostwald-Gymnasium könnte nämlich der Eindruck entstehen, dass sich die Stadt nur um die sogenannten Eliteschulen kümmere und Mittelschulen verfallen ließe. Die Sanierung ist daher auch ein Signal an die gesamte Stadt, dass wir keinen zurücklassen wollen.

Ich möchte die Vorlage zur Sanierung der Lene-Voigt-Schule jedoch auch dazu nutzen eine generelle Kritik an der Förderpolitik der schwarz-gelben Landesregierung loszuwerden.
Wie dringend die Kommunen auf die Kooperation und Unterstützung des Landes bei der Sanierung angewiesen sind zeigt der Umstand, dass, obwohl die Landesregierung die Förderquoten 2011 von 60 Prozent für Mittelschulen und Gymnasien, sowie 50 Prozent für Grundschulen auf einheitliche 40 Prozent gesenkt hat, die Förderprogramme dennoch mehrfach überzeichnet sind. Die aktuellen Steuerschätzungen von Ende November zeigen, dass das notwendige Geld zur stärkeren Unterstützung der Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur vorhanden wäre. Doch von den Steuermehreinnahmen kommt bei den Kommunen kaum was an, obwohl sie die Hauptlast der landespolitischen Kürzungen aus dem Jahr 2010 tragen mussten. Nicht einmal sieben Prozent der zusätzlichen Haushaltsmittel werden an die Kommunen ausgereicht.

Auch zusätzliche Mittel für kommunale Investitionen reicht die Landesregierung noch nicht einmal dann weiter, wenn diese Gelder den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches zustehen. Insgesamt enthält der Freistatt den Kommunen 442 Millionen Euro – 177 Millionen Euro 2011 und 265 Millionen Euro 2012 – vor.  Diese 442 Millionen Euro werden in eine so genannte FAG-Rücklage gesteckt. Anders ausgedrückt könnte man auch sagen, dass das Wahlkampfkonto der Landesregierung mit 442 Millionen Euro gefüllt wird, um 2013 Wahlgeschenke zu verteilen. Eine solche Politik schadet nicht nur den Kommunen und den in ihnen lebenden Bürgerinnen und Bürgern, sie ist zudem auch billig und durchschaubar.
Das Land Sachsen verwehrt damit den Kommunen Geld was dringend für Investitionen benötigt wird und verursacht durch seine Politik höhere Kosten in der Unterhaltung und noch höhere Sanierungskosten in der Zukunft, da weiter auf Verschleiß gefahren werden muss.
Legt man zu Grunde, dass in Leipzig etwa 12,5 Prozent der sächsischen Bevölkerung leben und dass die Gelder gerecht verteilt werden, hält das Land 55,25 Mio. Euro zurück, die dringend in Leipziger Schulen und Kindertagesstätten investiert werden könnten.

Bleibt zu hoffen, dass wenigstens der Förderbescheid bzw. die Genehmigung zum vorfristigen Maßnahmebeginn durch das Land Sachsen für die Lene-Voigt-Schule zügig erfolgt, denn davon ist die Realisierung der Sanierung letztendlich abhängig.