Änderungsvorschlag:

Die im Städtebaulichen Entwicklungskonzept geplante Einzelmaßnahme des barrierefreien Umbaus der LVB-Haltestelle am Huygensplatz erfolgt nicht mittelfristig, sondern kurzfristig.

Begründung:

Die LVB-Haltestelle am Huygensplatz wird auf Grund ihrer unmittelbaren Nähe zur Agentur für Arbeit, zur Deutschen Rentenversicherung, zum Berufsförderungswerk BFW Leipzig, sowie zum Einkaufszentrum Axis-Passage werktäglich von einer äußerst großen Anzahl Menschen, darunter vieler mobilitätseingeschränkter Menschen, genutzt. Daher ist ein zeitnaher barrierefreier Umbau der Haltestelle dringend notwendig.

Anfrage der SPD-Fraktion

Eine Schulbibliothek ist das Medien- und Informationszentrum der Schule. Eine vorhandene gute Hard- und Softwareausstattung ist hierbei eine wesentliche Voraussetzung.  Mit Hilfe der EDV können Schüler und Lehrer online im Katalog der Schulbibliothek recherchieren. Des Weiteren leistet die EDV in der Schulbibliothek einen Beitrag zur Medienerziehung. Zu den Einsatzmöglichkeiten der EDV in Schulbibliotheken/Leseräumen zählen die Ausleihverbuchung, Katalogrecherche, Internetzugang und Zugang zu Datenbanken der Schule oder eines Kooperationspartners. Als Hardwareausstattung in Schulbibliotheken bieten sich u. a. PC’s, und Drucker an.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Welche Softwareausstattung haben die Schulbibliotheken/Leseräume in Leipzig? (bitte aufgeschlüsselt nach Schule)

2. Welche Hardwareausstattung haben die Schulbibliotheken/Leseräume in Leipzig? (bitte aufgeschlüsselt nach Schule)

3. Besteht in allen Schulbibliotheken/Leseräumen die Möglichkeit der Ausleihe von Medien?
a. Wenn nicht, in welchen Schulen ist die Ausleihe nicht möglich?
b. Wie hoch wären die Kosten für die Anschaffung eines Ausleihsystems/Bibliotheksprogrammes für alle noch fehlenden Schulbibliotheken/Leseräume?

4. Wer wurde mit der Bereitstellung und Aufrechterhaltung der EDV in Schulbibliotheken und Leseräumen von der Stadt beauftragt?
a. Werden Schulungen zur Benutzung der Bibliotheksprogramme für Mitarbeiter und Ehrenamtliche in Schulbibliotheken/Leseräume angeboten?

5. Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den Städtischen Bibliotheken und den Schulbibliotheken? Wenn ja, wie sieht diese konkret aus?

Anfrage der SPD-Fraktion

Nach der sächsischen Schulvorbereitungsverordnung sollen bei der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres die pädagogischen Fachkräfte in Kindergärten mindestens mit den Lehrern der Grundschulen zusammenarbeiten, in deren Schulbezirk die Kindergärten liegen. Die Kindergärten können mit diesen und weiteren Grundschulen hierzu Vereinbarungen schließen.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Haben alle Leipziger Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft mindestens mit einer Grundschule einen Kooperationsvertrag?
a. Wenn nein, wie viele Kindergärten haben keinen Kooperationsvertrag mit einer Grundschule? (bitte Auflistung der Kindergärten)
b. Was sind die Gründe dafür, dass Kindergärten über keinen Kooperationsvertrag mit einer Grundschule verfügen?

2. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen den pädagogischen Fachkräften mit den Lehrern, während des Schulvorbereitungsjahres in Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft, gestaltet und geregelt?

3. Werden den pädagogischen Fachkräften in Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft Entlastungsstunden für die Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres zur Verfügung gestellt?
a. Wenn ja, wie viele Entlastungsstunden werden den pädagogischen Fachkräften beziehungsweise den Kindergarten pro Monat zur Verfügung gestellt?
b. Wenn ja, wie viele der Entlastungsstunden werden für die Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres in Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft genutzt?

4. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die Quantität und Qualität der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres als Träger? Plant die Stadt bei der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres Anpassungen? Wenn ja, welche?

 

Anfrage der SPD-Fraktion

Bezug nehmend auf die im Dezember 2011 erteilte Baugenehmigung für einen Discounter in der Windmühlen-/Grünewaldstraße möchten wir anfragen:

1. Welche Instrumente standen dem Stadtrat zur Verfügung, die Erteilung der Baugenehmigung für den  Discountmarkt in der Windmühlen-/Grünewaldstraße zeitlich zu verschieben oder zu verhindern?

2. Gibt es weitere Bauanträge für Discounter, die derzeit bei der Stadt zur Genehmigung eingereicht sind und nicht im Einklang mit dem STEP Zentren stehen? Kann der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau künftig über entsprechende Bauanträge rechtzeitig informiert werden?

3. Welche Pläne gibt es seitens der Verwaltung, den STEP Zentren hinsichtlich der in Leipzig von Investoren zunehmend nachgefragten Einkaufsläden mit maximal 600 m² Größe außerhalb der im STEP festgelegten Zentren zu überarbeiten?

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

5. Parallel zum Bebauungsplanverfahren macht die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Führung des Radverkehrs entlang der Karl-Liebknecht-Straße (zwischen
Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße), welche im Zuge der Realisierung der Investition umzusetzen ist.

6. Die Stadtverwaltung setzt sich gegenüber dem Investor für eine deutliche Erhöhung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ein.

Begründung:

Zu Beschlusspunkt 5: Aktuell wird der Radverkehr entlang der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße auf dem Gehweg entlang geführt. Im geplanten Vorhaben sind an der Front Richtung Karl-Liebknechtstraße mehrere Ladenlokale mit Ein- und Ausgang Richtung Gehweg geplant. Der ohnehin knappe Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer wird sich dadurch weiter verknappen und es kommt zu einer verstärkten Nutzungskonkurrenz.

Zu Beschlusspunkt 6: Im Vorhaben sind momentan lediglich 26 Stellplätze für Fahrräder vorgesehen. Schon heute ist jedoch zu beobachten, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit nutzen mit dem Fahrrad einzukaufen. Aktuell führt dies dazu, dass häufig die Baumscheiben als Stellplätze benutzt werden. Die Stadtverwaltung sollte sich daher gegenüber dem Investor für mehr Anlehnbügel einsetzen. Gegebenenfalls können dies entlang der Karl-Liebknecht-Straße zwischen den Baumscheiben angeordnet werden.

Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ablauf des 2. Quartals 2012 einen Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen, der die PUUL in ihrer Finanzierungskonstruktion auf wirtschaftlich solide Füße stellt, d.h. im Einzelnen die folgenden Kriterien erfüllt:

1. Der Gesellschaftsvertrag wird dahingehend ergänzt, dass die Stadt Leipzig der PUUL die Deckung der anteiligen Gemeinkosten der Gesellschaft aus der Durchführung von Arbeits- und Beschäftigungsförderungsprogrammen garantiert, sofern dies nicht durch die Programme selbst oder durch ein positives Ergebnis des Vorjahres gedeckt ist. Die einschlägigen Förderbedingungen sind dabei zu berücksichtigen, d. h. die Finanzierungsgarantie ist förderunschädlich zu halten. Zudem wird die Einführung einer erfolgsabhängigen Bezahlung für die Geschäftsführung der PUUL GmbH geprüft.

2. Die Stadt Leipzig richtet einen vorsorglichen Haushaltsposten hierfür ein.

3. Die Finanzierungsgarantie des Gesellschafters hat ohne wettbewerbsverzerrende Wirkung auf das Drittgeschäft am Markt zu erfolgen. Ist dies nach objektiven Kriterien (z.B. EU-Recht) nicht möglich, werden Drittgeschäft und die Durchführung öffentlicher Förderprogramme gesellschaftsrechtlich voneinander getrennt.

Begründung:

Das Geschäft der PUUL setzt sich aus zwei Bereichen zusammen:

A) als Wirtschaftsförderinstrument (entsprechend Eigentümerziel 1) im Bereich der Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung im freien Markt, als ein Akteur unter verschiedenen anderen öffentlichen und privaten Vermittlungsagenturen („Drittgeschäft“),

B) als Instrument der Beschäftigungspolitik (entsprechend Eigentümerziel 2) in der Durchführung von verschiedenen Arbeitsmarkt- und Arbeitsförderprogrammen mit Finanzierung durch Bundes- oder Landesprogramme.

Die öffentlichen Förderprogramme finanzieren in der Regel die detailliert abzurechnenden direkten Kosten der Programmdurchführung, die Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter und deren unmittelbare Sachkosten, nicht jedoch die Gemeinkosten, hier der PUUL. Folglich muss das Drittgeschäft der PUUL (aktuell 4 Mitarbeiter) die Gemeinkosten der gesamten Gesellschaft erwirtschaften, also auch den Anteil der Arbeitsförderprogramme (aktuell 10 Mitarbeiter) mitfinanzieren, was nur bei optimalem Geschäftsverlauf und niemals als Regelfall zu erwarten ist (Konflikt mit Eigentümerziel 3).

– Neufassung vom 25.04.2012 –

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig erstellt bis Ende 2013 einen Kulturwirtschaftsbericht für seine kulturellen Eigenbetriebe.
 
Begründung:

Das Standortimage Leipzigs ist durch seine reiche und vielfältige Kultur geprägt.
Der Eigenwert von Kunst, Kultur und kulturellem Lernen hat in dieser Stadt eine herausragende gesellschaftliche und politische Bedeutung und bildet das Fundament seiner Kulturpolitik.

Kulturpolitik heute hat sich verändernde Kommunikations- und Mobilitätsverhältnisse widerzuspiegeln, umliegende Räume zu bedenken, den  demografischen Faktor zu berücksichtigen und Antworten auf den medialen Wandel zu formulieren!

Kunst und Kultur haben über ihren Eigenwert hinaus aber auch eine wirtschaftliche Relevanz. Diese zu quantifizieren (Stichwort: Umweg-Rentabilität) ist Ansinnen dieses Antrags.

Die Diskussionen um strukturelle Veränderungen der Leipziger Kulturlandschaft haben – unterschiedlich motiviert – längst begonnen. Erste Vorschläge verschiedener Ratsfraktionen liegen vor. Der Respekt und die Wertschätzung vor dem übernommenen kulturellen Erbe und den Ergebnissen gegenwärtiger Arbeit in den Eigenbetrieben gebietet höchste Sorgfalt vor eingreifenden Entscheidungen. Strukturveränderungen können nicht „zerstörungsfrei“ getestet werden. „Läuft der Test ab, ist das Zerstörte nicht zurückzubringen.“ (Prof. U. Blum – IWH)

Die SPD-Fraktion regt an, dass sich das federführende Dezernat für diese Arbeit um geeignete Partner aus dem universitären Umfeld bemüht, und z.B. eine Masterarbeit/Dissertation beauftragt.