Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
In den Haushalt 2012 sollen zusätzlich 100.000 Euro für Bauinvestitionen der Sportvereine im Bereich Amt für Sport eingestellt werden.

Mittel aus einer zu erwartenden zusätzlichen Investitionspauschale sollen im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen zum Haushaltsplan 2012 prioritär für diese Maßnahmen verwendet werden.

Begründung:
Der bauliche Zustand vieler Sportvereinseinrichtungen ist immer noch unbefriedigend.
Die Gelder für Bauinvestitionen werden von vielen Vereinen dringend erwartet. Entsprechende Anträge sind vielfach überzeichnet.
In den Haushalten 2009 und 2010 standen jeweils 400.000 Euro für diesen Topf zur Verfügung. 2011, nachdem sich der Freistaat Sachsen aus der Drittelfinanzierung zurückgezogen hat, befürwortete der Stadtrat nach langer Diskussion 150.000 Euro. In diesem Jahr sind im Planentwurf derzeit 200.000 Euro eingestellt, wobei es aus o.g. Gründen notwendig ist, diese Summe zu erhöhen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
Für die Sanierung der Sporthalle Brüderstraße im Stadtbezirk Mitte sollen 200.000 Euro Planungsmittel im Haushalt 2012 eingestellt werden.

Mögliche Deckungsquellen: HH-Antrag 67 „Senkung der Mittel für Unterhaltung der IT-Ausstattungen“ und HH-Antrag 68 „Senkung der Mittel für das dezentrale Grundstücks-management“

Begründung:
Die Sporthalle in der Brüderstraße bedarf einer zeitnahen Sanierung. Daher ist es notwendig, entsprechende Planungsmittel in den Haushalt einzustellen. Für die Sanierung der Sporthalle sind Fördermittel des Freistaates notwendig, die eingeworben werden sollen.
Die Sporthalle Brüderstraße ist ein wichtiger Baustein der Sportinfrastruktur unserer Stadt und Bestandteil des Sportprogramms 2015. Laut dem darin enthaltenen Maßnahmeplan war eine Komplettsanierung ursprünglich im Zeitraum 2010/2011 geplant.
Die Halle wird von zahlreichen Sportvereinen, insbesondere für Ballsportarten, und ganztägig für den Schulsport genutzt. Darüber hinaus ist sie neben der Arena Leipzig die einzige für größere Wettkämpfe in den Sportarten Handball, Hockey und Basketball geeignete kommunale Spielsporthalle.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
1. Für die Straßen-, Brücken-, Rad- und Fußwegesanierung an Magistralen sollen im Haushalt 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro als städtische Eigenmittel zur Kofinanzierung von Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden.

2. Darüber hinaus wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1 Million Euro für die Karl-Liebknecht-Straße und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 680.000 Euro für die Könneritzstraße in den Haushalt 2013 aufgenommen.

Mittel aus einer zu erwartenden zusätzlichen Investitionspauschale sollen im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen zum Haushaltsplan 2012 prioritär für diese Maßnahmen verwendet werden.

Begründung:
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2012 gab es keinen Spielraum zur Einordnung neuer Vorhaben des Verkehrs- und Tiefbauamtes. Davon betroffen sind alle Maßnahmen, die bisher nicht in der mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015 eingeordnet waren.
Neben der Fortsetzung der Sanierung der Luisenbrücke und dem Ausbau der Lützner Straße, sowie der Planung für die Karl-Liebknecht-Straße/Peterssteinweg sollen dringend weitere Magistralen im Haushalt 2012 eingeordnet werden. Dazu zählen insbesondere die Sanierung und Neugestaltung der Georg-Schwarz-Straße, der Könneritzstraße und der Dieskaustraße/Adler. 
Diese Maßnahmen dienen auch dem geforderten Lärmschutz gemäß dem städtischen Lärmaktionsplan.
Der in Kürze zu verabschiedende Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 soll finanziell untersetzt werden, damit die darin beschriebenen Ziele erreicht werden können.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die angekündigten 30 Millionen Euro für Investitionen in Schulen im Haushaltsplanentwurf 2012 tatsächlich zu untersetzen.

In diesem Zusammenhang soll auch ein für Leipzig standardisiertes Schulmodell geprüft werden, das zu Senkungen bei den Kosten sowie bei den Bau- und Planungszeiten führen soll.

Mittel aus einer zu erwartenden zusätzlichen Investitionspauschale sollen im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen zum Haushaltsplan 2012 prioritär für diese Maßnahmen verwendet werden.

Begründung:
Der aktuelle Investitionsbedarf im Schulbereich muss in einen überschaubaren Zeitraum abgebaut werden. Um dies zu erreichen, bedarf es besonderer Anstrengungen in den nächsten Jahren. Die Stadtverwaltung hat angekündigt, 30 Millionen Euro in Schulen investieren zu wollen. Allerdings sind die bisherigen Planansätze nicht in dieser Höhe im Haushaltsplan 2012 abgebildet.

Es soll zudem von der Verwaltung geprüft werden, ob mit Hilfe eines Standardbaus „Leipzig Schule“ finanzielle Mittel sowie Bau- und Planungszeit bei Schulneubauten verringert werden können, um so noch weitere Möglichkeiten für Investitionen in Schulgebäude erschließen zu können.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
Für Projekte des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) sollen im kommenden Jahr zusätzlich 500.000 Euro als städtische Eigenmittel zur Kofinanzierung von Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden.

Mittel aus einer zu erwartenden zusätzlichen Investitionspauschale sollen im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen zum Haushaltsplan 2012 prioritär für diese Maßnahmen verwendet werden.

Begründung:
Im Mai 2009 hat der Leipziger Stadtrat einstimmig das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (SEKo) beschlossen. Die integrierte Stadtteilentwicklung in ausgewählten Schwerpunktgebieten (insbesondere Grünau, Leipziger Westen, Leipziger Osten, Schönefeld, Georg-Schwarz-Straße und Georg-Schumann-Straße) ist ein Schwerpunkt des SEKo.
Mit den benannten Programmen zur integrierten Stadterneuerung können Mittel bereitgestellt werden, die auf verschiedenen Ebenen gleichzeitig ansetzen: bei den baulichen Investitionen, bei der Unterstützung von Projekten der Initiativen und Vereine in den Stadtteilen sowie beim weiteren Ausbau der Netzwerke und der ressortübergreifenden Zusammenarbeit.
Für solche Maßnahmen stehen neben Mitteln aus verschiedenen Fachförderungen integrierte Programme der Stadterneuerung zur Verfügung (Soziale Stadt, Zentrenentwicklung, EFRE). Die Stadt Leipzig erhält in diesem Zusammenhang für jeden eingesetzten Euro 2 Euro von Bund und Land bzw. 3 Euro von der EU hinzu. Das heißt, kommunale Investitionen werden doppelt bzw. dreifach kofinanziert. Wichtig ist daher eine Prioritätensetzung des ASW, welche Maßnahmen einen hohen Förderanteil beinhalten.
Mit den zusätzlichen Mitteln sollen vorrangig Maßnahmen aufgenommen werden, die im kommenden Jahr durchgeführt werden müssen, weil ansonsten die Förderung verloren geht. Es handelt sich hierbei um EU-Mittel, die 2013 abgerechnet sein müssen und um Mittel aus dem Programm Soziale Stadt (SSP), für die bekanntermaßen die Aufstockungsmöglichkeiten stark reduziert sind und es keine Verschiebungsmöglichkeiten mehr gibt.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
Es werden zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 500.000 Euro für den Bau von drei Kindertagesstätten in den Haushaltsplan 2012 eingestellt. Bauherr der zusätzlichen Kindertagesstätten ist die Stadt Leipzig. In diesen Zusammenhang soll auch die Entwicklung eines „Leipzig Kita“-Modells geprüft werden.

Die Verwaltung bezieht die Mitglieder der Fachausschüsse JSGS und Finanzen in die weitere Planung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen mit ein. Über die konkreten Planungsergebnisse und die Höhe der Verpflichtungsermächtigung für 2013 zum Bau der Kindertagesstätten werden der Fachausschüsse JSGS und Finanzen bis zum Ende des II. Quartals 2012 informiert.

Zusätzlich wird geprüft, ob eine der drei Kindertagesstätten in städtische Trägerschaft übernommen werden kann.

Mögliche Deckungsquellen: HH-Antrag 67 „Senkung der Mittel für Unterhaltung der IT-Ausstattungen“ und HH-Antrag 68 „Senkung der Mittel für das dezentrale Grundstücks-management“

Begründung:
Die Stadt Leipzig ist eine wachsende Stadt. Ab August 2013 gilt zudem der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr.
In den letzten Jahren kam es häufig zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Intriebnahme von Kindertagesstätten. Das lag häufig an Problemen bei der Finanzierung, Planung und Organisation der Bauvorhaben.
Wir schlagen daher vor, dass die Stadt künftig verstärkt den Bau von Kindertagesstätten selber übernimmt. Die jeweilige Trägerschaft der Kindertagesstätten soll in einem separaten Verfahren geklärt werden.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
Zur Weiterführung der Arbeitsansätze aus den Modellprojekten „Qualitätssicherung in Kindertagesstätten – Maßnahmen zur Verstärkung der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund in kommunalen Kindertageseinrichtungen“ und „Kinder- und Familienzentren“ (KiFaZ) sind in den Haushalt 2012 mindestens 100.000 Euro für zehn Projektkitas mit jeweils 0,25 VzÄ einzustellen. Hierfür werden Eigenmittel der Stadt in Höhe von 100.000 Euro als Gewährleistung bereitgestellt. Falls für die Projekte Zuschussmittel im laufenden Jahr 2012 akquiriert werden, können die Eigenmittel der Stadt dementsprechend reduziert werden. Hierüber sind die Fachausschüsse Finanzen, JSGS und der Jugendhilfeausschuss zu informieren.

Mögliche Deckungsquellen: HH-Antrag 67 „Senkung der Mittel für Unterhaltung der IT-Ausstattungen“ und HH-Antrag 68 „Senkung der Mittel für das dezentrale Grundstücks-management“

Begründung:
Die Modellprojektfinanzierung der erfolgreich verlaufenden Projekte „Qualitätssicherung in Kindertagesstätten“ und KiFaZ sind bereits ausgelaufen, beziehungsweise laufen bis Ende des 1. Quartals 2012 aus.
Da es nicht sicher ist, dass Zuschussmittel für die Weiterführung der Arbeitsansätze aus den Modellprojekten akquiriert werden können, sollen mindestens Eigenmittel für zehn Projektkitas mit jeweils 0,25 VzÄ von der Stadt bereitgestellt werden.
In dem Ratsbeschluss V/A 153 „Ausweitung der Familienbildung“ wurde eine Verstärkung des Engagements der Stadt in der Familienbildung beschlossen. Das ist finanziell zu untersetzen.