Schlagwortarchiv für: Spielplätze

  1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Umsetzung?

Die Mittelübertragung erfolgte aufgrund der späten Bestätigung des Haushalts erst Mitte des 2. Halbjahres 2021. Insofern konnte noch kein Projekt realisiert werden.

  1. Für welche Spielplätze konnten die HH-Mittel verwendet werden bzw. für welche Maßnahmen sind sie geplant?

Für folgende inklusive Spielplätze wurde die Planung begonnen:

  • Spielplatz Schönauer Park, Schönau – geplante Realisierung Anfang 2022,
  • Spielplatz auf dem Martinsplatz – geplante Realisierung Anfang 2022,
  • Spielplatz Dammstraße, Schleußig-Süd – geplante Realisierung Mitte 2022,
  • Spielplatz im Schillerhain, Gohlis-Süd – geplante Realisierung Mitte 2022,
  • Spielplatz auf dem Herderplatz, Connewitz – geplante Realisierung Mitte 2022,
  • Spielplatz „Am Rehbacher Anger“, Rehbach – geplante Realisierung Ende 2022
  1. Wie ist der Stand hinsichtlich einer Übersichts-Spielplatzkarte für Familien?

Eine Spielplatzkarte für Familien wurde nicht begonnen.
Nahezu alle Spielplätze sind jedoch mit einzelnen Spielgeräten auf der Internetseite der Stadt Leipzig einsehbar. Da die Nutzung der einzelnen Geräte sehr vom Grad und der Art der Behinderung abhängig ist, kann mit der Einsicht auf die Internetseite am besten die Einschätzung individuell vorgenommen werden.
Eine zusätzliche Karte als Printmedium ist schon deshalb nicht praktikabel, weil mit jedem Spielplatzersatzneubau neue, inklusive Spielgeräte hinzukommen und die Karte fortlaufend zu aktualisieren wäre.
 


Im Übrigen gibt es für einige Stadtteile bereits Kinderstadtpläne vom Deutschen Kinderschutzbund OV Leipzig (Kinderbüro Leipzig), die neben anderen vielfältigen Angeboten für Kinder und Jugendliche auch Spielplätze abbilden.

Im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2021/22 wurde auch der HH-Antrag der SPD-Fraktion „Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können“ (A 0128/ 21/22) ungeändert mit großer Mehrheit beschlossen.

Zur Errichtung, Ertüchtigung sowie für weitere Sanierungsmaßnahmen sollen gemäß HH-Beschluss im Finanzhaushalt 143.000 EUR in 2021 und 226.200 EUR in 2022 sowie im Ergebnishaushalt jeweils 26.700 EUR in 2021 und 2022 in den Haushaltsplan eingestellt werden. Von den Mitteln sollen insbesondere Spielgeräte für Kinder mit einer Behinderung angeschafft werden. Dabei sind für unterschiedliche Behinderungen und Altersstufen Spielgeräte zu erwerben und auf unterschiedlichen Spielplätzen in Leipzig zu integrieren.

Die Maßnahme soll zusätzlich durch die Erstellung einer Spielplatzkarte für Familien mit Kindern flankiert werden, auf welcher alle Spielplätze in Leipzig verzeichnet und ebenso die möglichen Spielgeräte auf dem jeweiligen Spielplatz aufgelistet sind.

Wir möchten anfragen:

1.               Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Umsetzung?

2.               Für welche Spielplätze konnten die HH-Mittel verwendet werden bzw. für welche Maßnahmen sind sie geplant?

3.               Wie ist der Stand hinsichtlich einer Übersichts-Spielplatzkarte für Familien?

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

es kommt selten vor, dass die Verwaltung Themen, die im Rat beantragt werden, umsetzt, bevor der entsprechende Antrag überhaupt votiert wurde. Von daher: Vielen Dank.

Worum geht es? Wir wurden nach den Sommerferien von Schülern der Kurt-Masur-Schule angeschrieben, dass sie sich wünschen würden, dass die Tempo-30-Zone an der Bernhard-Göring-Straße, direkt vor der Schule, noch einige Meter verlängert wird. Dadurch soll der im Leipziger Süden beliebte Spielplatz auf dem Steinplatz in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das war unser 1. Beschlusspunkt im Ursprungsantrag und im Verwaltungsstandpunkt sicherte die Stadt zu, dass im 1. Halbjahr 2020 die Tempo-30-Zone erweitert werden soll. Das freut uns sehr und es zeigt vor allem auch den Grundschülerinnen und -schülern, dass es etwas bringt, sich für seine Belange einzusetzen, sich zu engagieren.

Die Initiative der Schüllerinnen und Schüler hat jedoch bei uns die Frage aufgeworfen, wie das bei anderen Spielplätzen aussieht. Unser Ziel ist, analog zu den Regelungen vor Kitas und Schulen, wo Tempo-30 angeordnet werden kann, eine Regelung für Straßen in unmittelbarer Nähe von Spielplätzen zu finden, denn auch dort sollte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Deshalb möchten wir, wie auch der Verwaltungsstandpunkt vorsieht, dass sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Bund dafür einsetzt, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird. Dessen ungeachtet soll die Stadtverwaltung prüfen, wo Tempo-30 vor Spielplätzen auch mit der aktuellen Rechtslage angeordnet werden kann. Die entsprechende Prüfung wünschen wir uns bis Ende des ersten Quartals 2020.

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Neufassung unseres Antrags, die den Verwaltungsstandpunkt weitestgehend aufnimmt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass für die Bernhard-Göring-Straße zwischen Kurt-Eisner-Straße und Wiedebachplatz bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen wurde, welche diesen Abschnitt in eine Tempo-30-Zonenregelung einbezieht. Die Umsetzung erfolgt im 1. Halbjahr 2020.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich über den Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass für die Anordnung von Tempo 30 an Spielplätzen eine Ermächtigungsgrundlage in der Verwaltungsvorschrift zur StVO, analog der zur Zulässigkeit der Anordnung von Tempo-30 vor Schulen und Kitas, eingeführt wird. Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2020 zu prüfen, an welchen Standorten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo-30 bereits jetzt, ohne eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage, möglich ist. Über die schrittweise Umsetzung werden der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sowie der Fachausschuss Jugend und Schule informiert.

 

Begründung:

Vor der Kurt-Masur-Schule gilt eine Tempo-30-Regelung, allerdings nur auf der Bernhard-Göring-Straße. Dieser Bereich endet allerdings noch vor dem Steinplatz, auf dem sich u.a. im Stadtbezirk Süd beliebter und stark frequentierter Spielplatz befindet. Um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen, sollte geprüft werden, sowohl auf der Bernhard-Göring-Straße als auch auf der Arthur-Hoffmann-Straße zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer/Stunde zu reduzieren. Damit wäre neben der Schule auch der Steinplatz (Spielplatz) in diesen Bereich enthalten. Dass die Stadtverwaltung hier bereits gehandelt hat und im 1. Halbjahr 2020 der Tempo-30-Bereich ausgeweitet wird, ist wird zur Kenntnis genommen.

Um diese Thematik generell zu klären, soll sich der Oberbürgermeister über den Städtetag für eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage einsetzen, analog zur Zulässigkeit der Anordnung von Tempo-30 vor Schulen und Kitas. Ferner soll die Verwaltung bis zum ende des 1. Quartals 2020 prüfen, an welchen Stellen, wo Spielplätze in unmittelbarer Nähe sind, bereits jetzt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h möglich ist, auch ohne die angestrebte Ermächtigungsgrundlage.

Die Leipziger SPD-Fraktion setzt sich für Tempo-30 nicht nur vor Schulen und Kitas, sondern auch vor Spielplätzen ein. Hierzu erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker:

„Wir möchten, dass Tempo-30-Regelungen künftig nicht nur vor Schulen und Kindertagesstätten gelten, sondern auch dort, wo Spielplätze unmittelbar an Straßen angrenzen, auf denen bislang  50 km/h oder mehr gefahren werden dürfen. Wir sind der Überzeugung, dass damit ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, geleistet werden kann.“

Auf die Gesamtproblematik ist die Fraktion durch einen konkreten Fall im Leipziger Süden aufmerksam gemacht worden.

„Schüler der Kurt-Masur-Schule haben mit uns Kontakt aufgenommen, weil der Spielplatz auf dem Steinplatz in der Südvorstadt zwar in direkter Nachbarschaft zur Kurt-Masur-Schule und zur Grundschule an der Bernhard-Göring-Straße liegt, aber die vor den Schulen geltende Tempo-30-Regelung noch vor dem Spielplatz endet. Diese Art von Beschilderung können wir nicht nachvollziehen und greifen daher den Vorschlag der Schülerinnen und Schüler auf. Wir wollen, dass künftig auch im Bereich des Spielplatzes auf der Bernhard-Göring- und auf der Arthur-Hoffmann-Straße Tempo-30 gelten soll“, so Zenker weiter.

Das würde dann den Gesamtbereich zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße betreffen. Die Stadtverwaltung soll hier prüfen, wie die Geschwindigkeitsbegrenzung realisiert werden kann.

„Wir wollen jedoch keine Insellösung für die Südvorstadt, deshalb fordern wir in unserem Antrag eine Regelung für Spielplätze in der gesamten Stadt“, so Zenker abschließend.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ausweitung des Bereichs mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer/Stunde vor der Kurt-Masur-Schule um den Steinplatz zu erweitern. Dass bedeutet, die Einrichtung von Tempo 30 auf der Bernhard-Göring- sowie der Arthur-Hoffmann-Straße im Bereich zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, die Ausweisung von Tempo-30 vor allen Spielplätzen zu prüfen, wenn diese unmittelbar an Straßen liegen auf denen bislang eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von über 30 Kilometer/Stunde gilt.

 

Begründung:

Vor der Kurt-Masur-Schule gilt eine Tempo-30-Regelung, allerdings nur auf der Bernhard-Göring-Straße. Dieser Bereich endet allerdings noch vor dem Steinplatz, auf dem sich u.a. im Stadtbezirk Süd beliebter und stark frequentierter Spielplatz befindet. Um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen, soll geprüft werden, sowohl auf der Bernhard-Göring-Straße als auch auf der Arthur-Hoffmann-Straße zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer/Stunde zu reduzieren. Damit wäre neben der Schule auch der Steinplatz (Spielplatz) in diesen Bereich enthalten.

Um diese Thematik generell zu klären, soll auch geprüft werden, ob auch an anderen Stellen, wo sich Spielplätze in unmittelbarer Nähe zu Straßen befinden, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von über 30 Kilometern/Stunde erlaubt sind, im Bereich dieser Spielplätze die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 gesenkt werden kann.

Beschluss:
Die Stadt Leipzig wird beauftragt ein Konzept für das Errichten von Bewegungsparcours in jeden Stadtbezirk, als Baustein im Sportprogramm 2016 bis 2024, aufzustellen. Das Errichten von Bewegungsparcours in jedem Stadtbezirk kann hierbei auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung, Sanierung und/oder Erweiterung von bereits bestehenden Spielplätzen geplant werden. Insbesondere sollten auch Fördermöglichkeiten und die Einwerbung von Sponsoring-Mitteln mit geprüft werden. Bei der Gestaltung der Bewegungsparcours sind Bürger und Sportvereine mit einzubeziehen.

Begründung:

Im aktuellen Sportprogramm liegt der Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendsport. Mit Blick auf die demografische Veränderung und veränderten Mitglieder Zusammensetzung in den Vereinen sollte auch der Gesundheits-, Reha- und Generationsübergreifende Sport mit in den Focus rücken. Bewegungsparcours sind hierbei ein Baustein. Bewegung ist wichtig und gesundheitsfördernde Angebote gehören deshalb zur kommunalen Gestaltungsaufgabe.

Ein Bewegungsparcours wird im Freien aufgestellt und stellt ein wohnortnahes und kostenfreies sportliches Angebot dar. Er besteht aus mehreren Geräten, die allen Altersgruppen Bewegungsmöglichkeiten bieten. Gerade auf die motorischen Anforderungen der älteren Generation sind diese Geräte optimal ausgerichtet. Aber auch Kinder können auf den Geräten ihren Gleichgewichtssinn trainieren. Ein Bewegungsparcours ist damit Bewegungs-, Gesundheits- und Entwicklungsförderung in einem. Er ist außerdem ein ausgezeichneter Treffpunkt der Generationen – ein Aspekt, der vor dem Hintergrund des demografischen Wandels an Bedeutung gewinnt.