Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.06.2005 mehrere städtische Objekte zu benennen, auf denen eine Bürger-Solarstromanlage installiert werden kann.
Für diese Objekte soll eine langjährige Nutzung der Anlagen (mindestens 20 Jahre) und lediglich eine symbolische Miete garantiert werden.

Begründung:

Das erste Leipziger Bürgerkraftwerk sollte eigentlich schon im Dezember des vergangenen Jahres ans Netz gehen. Die Solaranlage sollte auf dem Dach des Reclam-Gymnasiums in der Tarostraße installiert werden. Doch Schulverwaltungsamt und der Verein Solar City, über den das Kraftwerk betrieben werden sollte, konnten sich nicht bzgl. der Konditionen für die Dach-nutzung einigen, da das Schulverwaltungsamt die Nutzungsmiete in unakzeptable Höhe treiben wollte und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage nicht mehr gegeben war.
In Deutschland existieren inzwischen ca. 12.000 solcher Bürgerkraftwerke auf öffentlichen Gebäuden, auch in zahlreichen ostdeutschen Kommunen.
Ziel des Bürgerkraftwerkes ist, die Entwicklung der Solartechnik als regenerative Energiequelle voranzutreiben. Das im Bundestag verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert die Förderung und Abnahme von Solarstrom.

Am 21.01.2004 wurde die Drucksache III/3350 zum oben genannten Thema mehrheitlich im Stadtrat beschlossen.
Unter Punkt zwei steht dazu: „Nach Einführung der Instrumente für die Erstellung einer Entgeltkalkulation im Schulverwaltungsamt erfolgt nach einem abgeschlossenen repräsentativen Zeitraum von einem Haushaltsjahr der Datenerfassung und -auswertung, eine Überprüfung der festgesetzten Entgelte. Im Ergebnis der Auswertung wird ein neuer Vorschlag für einen Stadtratsbeschluss unterbreitet“.

Wir fragen:

  1. Mit welchem Ergebnis  wurde die  Entgeltkalkulation im Schulverwaltungsamt abgeschlossen?
  2. Wann ist mit einer entsprechenden Vorlage zur Neuregelung der Entgeltforderung, wie im damaligen Beschluss vorgesehen, zu rechnen?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Empfänger von Arbeitslosengeld II werden derzeit intensiv diskutiert. Einige Städte haben schon Gebiete benannt, wo sie verstärkt so genannte 1-Euro-Jobs anbieten wollen. Die Stadt Leipzig hat dazu noch keine konkreten Aussagen getroffen, obwohl das städtische Interesse an solchen Arbeitsgelegenheiten vorhanden ist.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele zusätzliche Arbeitsgelegenheiten will die Stadt anbieten?
  2. In welchen Bereichen/Ämtern sollen die zusätzlichen Jobs entstehen?
  3. Nach welchen Kriterien/Regularien erfolgt die Auswahl der Angebote? Gibt es dafür einen Kriterienkatalog?
  4. Welche zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten unterstützt die Stadt Leipzig insgesamt in der Trägerversammlung der ARGE in Zusammenarbeit mit den Kammern?

Redner: Peter Geiling, sportpolitischer Sprecher

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,     
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Der Beschluss zur Vorlage ist – wie von Bürgermeister Tschense genannt – notwendig, damit die von der FIFA geforderten zusätzlichen Maßnahmen am und im Stadion zügig fortgesetzt werden können.
Das Zentralstadion muss zum Confederations-Cup im Juni diesen Jahres voll spielfähig sein, also allen für ein WM-taugliches Stadion notwendigen Anforderungen genügen. Ansonsten freuen sich die Düsseldorfer oder Mönchengladbacher über dieses Großereignis, ebenso wie über die Fußball-WM und die ganze Nation lacht über Leipzig.

Die nun anstehenden Mehrkosten, insbesondere für gestiegene Sicherheitsauflagen, waren aus unserer Sicht nicht vorhersehbar, als die ursprüngliche Konzeption des Stadions beschlossen wurde.
Der städtische Anteil beim Stadionbau von knapp zwölf Millionen Euro soll einmalig um neun Millionen Euro steigen und liegt damit insgesamt bei ca. 20 Millionen Euro.
20 Millionen Euro sind natürlich eine stolze Summe. Angesichts der Gesamtkosten von ca. 116 Millionen Euro halten wir diesen Betrag aber für vertretbar. Durch die zahlreichen Fußballanhänger, Bürgerinnen und Bürger, sowie Touristen, die zu Veranstaltungen das Stadion besuchen und hoffentlich fleißig Geld ausgeben, werden die Baukosten amortisiert.

Kurz noch ein paar Worte zu der generellen Diskussion, ob sich Leipzig solche Großprojekte leisten kann und soll: Wir sagen ja, denn was wäre denn aus der alten Stadionschüssel geworden, wenn wir den Bau des neuen Stadions nicht beschlossen hätten. Dass sich Tausende Leipziger als freiwillige Helfer melden und wie in den 50er Jahren ein neues Stadion – das kostengünstiger und WM-tauglich ist – gebaut hätten, ist wohl mehr als unwahrscheinlich. Die Alternative wäre eine baufälliges Betonwerk und somit ein Schandfleck gewesen und dies wollten wir nicht. Das hat nichts mit vorauseilenden Gehorsam zu tun, wie ein engagierter Journalist der LVZ-Sportseite gleich mehrfach schreibt.

Die SPD-Fraktion wird daher der heutigen Vorlage zustimmen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 1. Januar 2005 traten neue Grenzwerte für Feinstaub im Zusammenhang mit der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie in Kraft. Danach müssen Pläne zur Luftreinhaltung flächendeckend für Städte und Gemeinden erarbeitet werden.

Neben vielen Großstädten in der Bundesrepublik ist auch Leipzig direkt betroffen, da hier die Werte in den letzten Jahren zum Teil überschritten wurden. Nur an höchstens 35 Tagen im Jahr darf der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm Staub in einem Kubikmeter Luft überschritten werden.

Wir fragen daher an:

  1. Wer ist zuständig für die Erarbeitung der Luftreinhaltepläne? Ist die Stadt überhaupt in der Lage, Änderungen zu vollziehen?
  2. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie?
    • Welche Maßnahmen plant die Stadt, wenn die Grenzwerte überschritten werden?
    • Sind der Stadt schon Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger bzw. durch Umweltverbände bekannt? Wenn ja, wie viele?
  3. Welche Maßnahmen plant die Stadt, wenn die Grenzwerte überschritten werden?
  4. Sind der Stadt schon Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger bzw. durch Umweltverbände bekannt? Wenn ja, wie viele?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Freistaat Sachsen fördert seit September 2004 die Entwicklung ausgewählter Softwareanwendungen in sächsischen Städten und Kreisen. Damit soll der „Kommunale E-Government-Fahrplan“ umgesetzt werden. Zuwendungsfähig sind zum Beispiel die Bereiche Bürgerbüro, Wohngeldrechner und Wohngeldantrag, Zentrales Gewerbeverfahren, sowie die Kfz-Zulassung.

Internetdienstleistungen sparen Zeit und Geld bei Bürgern und Kommunen. Sie sparen Verwaltungskosten und verbessern den Bürgerservice.

Wir fragen daher an:

  1. Wie schätzt die Stadt den Einsatz von E-Government in Leipzig grundsätzlich ein?
  2. Hat sich die Stadt Leipzig um Fördermittel des Kommunalen E-Governments beim Freistaat beworben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Wurden Gelder schon bewilligt bzw. in Aussicht gestellt?
  3. Wann werden weitere Projekte, wie z.B. der komplette Sitzungsdienst des Stadtrates, im Rahmen von E-Government für die Bürger nutzbar sein?
  4. Wie viele Mittel muss die Stadt dafür bereitstellen?

Antragsteller: SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag

Der Haushaltsansatz 2005 für den Landeswohlfahrtsverband wird gegenüber dem bereits durch das Haushaltssicherungskonzept 2004 erhöhten Beitrag hinaus nicht erhöht.
Die dadurch freiwerdenden Mittel werden zur Teilkompensation der mit dem Haushaltssicherungskonzept 2005-2007 geplanten Gewerbesteuererhöhung bzw. damit zur Reduzierung des strukturellen Defizits verwendet.

Begründung:

Seit Jahren kommt es kontinuierlich zu erheblichen Kostensteigerungen auf der Ebene des LWV. Die Stadt Leipzig ist davon anteilig über die Umlage am stärksten betroffenen.
Derzeit gibt es eine Vielzahl von Bestrebungen auf Ebene des Freistaates, des SSG, des LWV und der betroffenen Kommunen, den Kostenanstieg nachhaltig zu bremsen bzw. im besten Fall zu vermeiden. Dabei werden insbesondere die Effekte aus der Umsetzung von Hartz IV zur Mitte des Jahres 2005 und die Ergebnisse von Untersuchungen bzgl. einer effektiveren Aufgabenerfüllung durch eine etwaige Kommunalisierung zu berücksichtigen sein. Unter anderem aus diesen Gründen, wurden im Zuge der letzten Verbandsversammlung des LWV die ursprünglichen Gelder über den Ansatz 2004 hinaus gesperrt.