Redner: SPD-Stadtrat Sebastian Walther

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Her Oberbürgermeister,
werte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste! Sebastian_Walther2

Es herrscht breiter Konsens im Rat darüber, dass wir das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement in unserer Stadt unterstützen wollen.
Die Anpassung der Rahmenrichtlinie an die Gegebenheiten der Zeit war daher notwendig und enthielt verwaltungsseitig bereits viele Vereinfachungen für die Antragsteller.
Getreu dem alten Wort „Gut Ding will Weile haben“ haben wir lange, mehrere Monate, über die Vorlage in den Gremien diskutiert.
Ich freue mich darüber, dass die Stadtverwaltung die Einwände der Politik ernstgenommen und die Vorlage noch einmal hinsichtlich der Änderungsanträge überarbeitet hat.

Demensprechend schlägt sich nun bereits Vieles in der Neufassung nieder, was originär politischer Wille war.
Meine Fraktion freut es besonders, dass, wenn auch nur teilweise, unser Antrag auf Einführung der Mischförderung übernommen wurde.
Damit eröffnen wir Chancen für eine Themenspezifische Förderung und gehen weg von der alleinigen Förderung nach Zielgruppen. Denn wer wollte auch ernstlich behaupten, dass es nicht auch Kultur ist, wenn etwa Senioren und Jugendliche gemeinsam singen oder den integrativen Aspekt des Sports negieren?
Damit dies aber wahrhaftig Praxis wird, werden wir ein Auge darauf haben, dass keine der Fachförderrichtlinien das Intendierte ausschließt. Im Vertrauen darauf hat meine Fraktion unseren Änderungsantrag hierzu zurück gezogen. Wir hoffen nun, dass unserem Entgegenkommen in den Vorlagen zu den Fachförderrichtlinien Rechnung getragen werden wird.

Der gemeinsame Änderungsantrag von Grünen, Linksfraktion und uns ist ebenso wie die Vorlage eine Neufassung.
Die Problematik der Freiwilligkeit von Leistungen nach Rahmenrichtlinie möchte ich hier noch einmal kurz ins Wort gehoben haben.
Entsprechend den drei Wichtungen von Aufgaben einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts handelt es sich bei den Leistungen nach Rahmenrichtlinie ausschließlich um freiwillige Aufgaben. Die Aufgaben der Stadt in der Jugendhilfe ergeben sich aus klaren gesetzlichen Regelungen, sodass von Seiten der Stadt hier kein Gestaltungsspielraum besteht, auch nicht dahingehend, freiwillige Leistungen zu pflichtigen zu erklären.
Mit der neuen Formulierung, die die Ausnahme des Jugendhilfebereichs vorsieht, ist diese Problematik nach unserem dafürhalten zumindest hinreichend geklärt. Dennoch sollten hier ggf. verwaltungsseitig redaktionelle Ergänzungen vorgenommen werden, was genau der Jugendhilfebereich umfasst, um Rechtssicherheit für Antragsteller und Stadt zu gewährleisten.

Besonders kontrovers wurde über die Höhe der Gesamtfördersumme diskutiert, bis zu welcher ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren möglich ist. Wenngleich wir Bürokratie abbauen und das Ehrenamt zeitgemäß unterstützen wollen, sprechen wir hier doch über mehr als 20 Millionen Euro jährlicher Zuwendungen an Dritte aus Steuergeldern – und wir wissen aus Erfahrung, dass selbst diese hohe Summe bei der Vielzahl der Antragsteller kaum ausreicht. Umso wichtiger ist der verantwortungsvolle Umgang mit den Mitteln – zu rechtfertigen vor dem Steuerzahler und denen, deren Anträgen alljährlich nicht vollumfänglich gefolgt werden kann.
Dazu gehört es nun einmal auch, dass die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder nachgewiesen wird. Meine Fraktion und ich sind der Überzeugung, dass durch Zuverlässigkeit und gute Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Verwaltung über Jahre Vertrauen entsteht.
Aber pauschal zu vertrauen, weil jemandem nicht 31.000, sondern nur 30.000 Euro Förderung gewährt wurden, ist schlicht gutgläubig und angesichts der im Verhältnis zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen 5.000 Euro immens höheren Summe nicht zu verantworten. Darum bitte ich Sie, den entsprechenden Änderungsantrag von Frau Körner und Dr. Märtens abzulehnen und stattdessen zumindest dem Kompromissvorschlag von 15.000 Euro zuzustimmen.
Zusammen mit einem Vorrang der Festbetragsfinanzierung wird die erhöhte Wertgrenze für ein vereinfachtes Verfahren merklichen Personalaufwuchs erfordern, um vorab die Mittelvergabe ausführlich zu prüfen, damit sich die Stadt nicht rechtswidrig verhält.
Schon aus der Kompromiss-Summe ergibt sich diese Notwendigkeit, de facto also eine Steigerung des Verwaltungsaufwands – und wiederum Mehrkosten. Denn derzeit verfügen wir lediglich über ausreichend Personal für stichprobenweise Prüfung. Aus diesem Grund halten wir es zumindest für notwendig, dass die diesbezüglichen Personalbedarfe in den Fachämtern und im Rechnungsprüfungsamt ermittelt werden.
Vertrauen kostet nun einmal Geld – und wer implizit fordert, dass Verwaltungsmitarbeiter beim Zuwendungsempfänger im Hause die Bücher prüfen, der hätte eigentlich auch erklären müssen, woher diese Mitarbeiter kommen sollen. Ich persönlich wünschte mir, die Antragsteller würden all den Zuwendungsempfängern der vergangenen Jahre, für deren Anträge die Fördertöpfe schlicht nicht ausreichten, erklären, warum jetzt für einen Wegfall der buchstäblichen Bringschuld bei der Abrechnung für Einzelne mehr Geld da ist. Meine Fraktion lehnt auch diesen Antrag ab.

Aber wir sind in weiten Teilen bereit, den benannten Vertrauensvorschuss zu geben, denn wir brauchen eine zeitgemäße Rahmenrichtlinie, zeitgemäße Fachförderrichtlinien und eine gute Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in unserer Stadt – mit gutem Glauben, aber nicht blauäugig.

Vielen Dank.

Redner: Claus Müller, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,Claus_Mueller2
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Gäste!

Was lange währt, wird hoffentlich gut. Die Landsberger Brücke – eine wichtige Verkehrsver-bindung zwischen Gohlis und Möckern auf der einen und Lindenthal und Wiederitzsch auf der anderen Seite, soll nun endlich grundlegend erneuert werden. Bis dahin war es ein langer Weg.

Als ich mich 2009 im damaligen Wahlkreis 10 wieder um ein Stadtratsmandat bewarb, wurde mir und den anderen Spitzenkandidaten seitens der LVZ ein Fragenkatalog unterbreitet. Zu meinen Zielen in der Wahlperiode, nannte ich als wichtigstes den Neubau der Landsberger Brücke. Leider passierte nichts, sie verfiel weiter und die Verkehrseinschränkungen wurden verschärft. Auf der Prioritätenliste dümpelte sie vor sich hin. Es musste also etwas geschehen.

Deshalb stellten die Stadträte aus dem Leipziger Norden (SPD, CDU und Linke) gemeinsam einen fraktionsübergreifenden Haushaltsantrag (075/13), den wir 2014 (001/14) erneuerten und präzisierten. Ein Hoffnungsschimmer zeigte sich, denn sie schob sich in der Prioritätenliste nach oben. Für den Doppelhaushalt 2015/2016 brachten die SPD-Stadtratsmitglieder Müller und Geisler einen neuen Antrag (094/16) ein, der eine Verpflichtungsermächtigung zum Ziel hatte. Alle Interessierten blieben am Ball. So führten wir auch ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter „Brückenbau“ des VTA, das sehr zielführend war und uns zeigte, dass sich etwas tun wird.

Wie gesagt, nun ist es endlich so weit. Der Ersatzneubau wird für viele Bewohner des Leipziger Nordens eine Verbesserung der Verkehrssituation erbringen. Zu hoffen bleibt, dass auch die Verlängerung der Straßenbahn Linie 4 bis zur Lindenthaler Mühle, wie geplant, nicht in Vergessenheit gerät. Natürlich muss hierfür ein separater Brückenkörper errichtet werden.

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Redner: SPD-Stadtrat Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!Christopher_Zenker2

Erst kürzlich hat der Freistaat Sachsen verkündet, dass nur 15 Prozent der Kapazitäten zur Flüchtlingsunterbringung des Landes ausgelastet sind und in der Folge angekündigt, Einrichtungen zu schließen.
Nicht selten wurde ich daher gefragt, warum die Kommune immer noch Kapazitäten aufbaut. Immer wieder erkläre ich dann den Unterschied zwischen Erstaufnahmeeinrichtungen und kommunalen Unterkünften und ich schildere, dass in der Kommune zum Ende letzten Jahres / Anfang diesen Jahres Kapazitäten aufgebaut wurden, um zunächst Obdachlosigkeit zu verhindern. Dies ist gelungen, allerdings zu Lasten der humanitären Bedingungen.

Es ist gelungen, weil man auch auf Großunterkünfte wie die Messehalle 17, eine Zeltstadt und einen ehemaligen Baumarkt zurückgegriffen hat. Unterkünfte, in denen die Zustände aus meiner Sicht menschenunwürdig sind, denn sie bieten keine Privatsphäre, Krankheiten können sich dadurch leicht ausbreiten und die gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen lassen sich kaum in einem hygienischen Zustand halten. Diese Unterkünfte mit einer Kapazität von fast 1500 Plätzen müssen aus der Sicht meiner Fraktion so schnell wie möglich geschlossen werden, am besten noch vor Jahresende.

Andere Standorte, wie die Schulgebäude in der Bernhard-Göring-Straße und im Dösner Weg 27, werden schließen. sobald dort die Sanierungsarbeiten beginnen. Darüber hinaus sind die fast 350 Plätze in Pensionen schnell kündbar und auch andere Mietverträge von kurzfristig angemieteten Objekten laufen aus. Insgesamt stehen damit Kapazitäten von über 2700 Plätzen relativ kurzfristig nicht mehr zur Verfügung bzw. können, sollen und müssen frei werden.

Hinzu kommt, wenn man die Zuweisungszahlen seit Jahresanfang als Grundlage nimmt, etwa 2500 neue Geflüchtete zu uns kommen werden. Der Freistaat hält sogar weiterhin an seiner Prognose von 6895 Plätzen fest. Den Kommunen wird damit keine Planungsgröße gegeben.

Klammern wir die beiden Standorte Deutscher Platz – Zeltstadt und Schomburgkstraße – Baumarkt aus, werden mit Beschluss der vier Vorlagen an fünf Standorten etwas über 1200 Plätze geschaffen. Also bei weiten noch nicht die Plätze, die kurzfristig wegfallen und die wir aufgrund der Neuzuweisungen noch benötigen. Da reichen auch nicht die bereits im Stadtrat beschlossenen Standorte aus.

Die SPD Fraktion wir heute allen vier Vorlagen mit allen sieben Standorten zustimmen. Das hat verschiedene Gründe.

Dem Deutschen Platz und der Schomburgkstraße stimmen wir nur zu, weil die Konsequenz Obdachlosigkeit wäre. Fast 900 Menschen hätten dann kein Dach mehr über dem Kopf. Dennoch, diese Standorte müssen möglichst schnell abgelöst werden, da sie menschenunwürdig sind. Sie müssen aber auch abgelöst werden weil sie viel zu teuer sind. Während die jährlichen Platzkosten, also Miete, Betreibung, Energie, Wasser und Leistungen nach dem AsylbLG bei den beiden Notstandorten bei über 22.000 bzw. 23.000 Euro pro Platz liegen, liegen sie am Barnet-Licht-Platz und in der Eutritzscher Straße mit etwa 11.000 Euro bei lediglich der Hälfte. Noch günstiger ist der Standort Hainbuchenstraße mit Platzkosten von 9500 Euro. Es ist also nicht nur aus humanitären, sondern auch aus finanzpolitischen Gründen Irrsinn, weiter auf die Notunterkünfte zu setzen. Jeden Monat, den wir eine Notunterkunft früher schließen, spart der Freistaat Sachsen, von dem wir die Übernahme der Kosten erwarten, etwa 400.000 Euro.

Vor diesem Hintergrund werden wir auch der Interimsnutzung des Schulstandortes Karl-Heine-Straße für 17 Monate zustimmen. Dieser standen wir zunächst kritisch bis ablehnend gegenüber. Denn obwohl 1,9 Mio. Euro zur Ausstattung und Instandsetzung investiert werden müssen, damit es als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden kann, ist dieser Standort finanziell kostengünstiger als der Weiterbetrieb einer Notunterkunft auf der Alten Messe und in der Schomburgkstraße, wie die Zahlen eindrucksvoll belegen. Die notwendigen Investitionen, von denen vielleicht auch ein Teil für die anstehende Schulsanierung genutzt werden können, haben sich nach etwa fünf bis sechs Monaten amortisiert. Auch hier gilt selbstverständlich für alle Schulstandorte, die bis zum Sanierungsbeginn als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden: Durch die Unterbringung von Flüchtlingen darf es keinen Sanierungsverzug bei der Schulsanierung geben.

Der Vorlage Auenseestraße werden wir ebenso zustimmen. Wir sanieren damit ein kommunales Mehrfamilienhaus zur Unterbringung von 52 Flüchtlingen. Damit setzen wir das städtische Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen um und schaffen einen langfristen Wert. Zudem wiederhole ich es auch hier gern, sollte das Gebäude nicht mehr als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden, wird es eben für andere Formen von Wohnen genutzt.
Auch wenn wir noch nicht abschließend über den Berg sind, was die Unterbringung von Flüchtlingen angeht, so sind wir doch auf einem sehr guten Weg. Deshalb möchte ich die Stadtverwaltung auch darum bitten, dass endlich Schluss ist mit eilbedürftigen Vorlagen bei diesem Thema. Zudem müssen wir sukzessive zu einem geregelten Verfahren zurückkehren, bei dem wir auf Ausnahmeregelungen nicht mehr zurückgreifen.

Die SPD-Fraktion hofft, dass die Vorlagen heute eine Mehrheit finden, damit wir einen großen Schritt gehen, die Notunterkünfte in der Messehalle 17, der Zeltstadt und dem Baumarkt abzulösen, denn diese sind nicht nur humanitär problematisch, sondern auch mehr als doppelt so teuer wie andere Unterkünfte.

Christopher_Zenker2
Christopher Zenker, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „In den letzten Tagen haben wir uns intensiv mit dem Urteil wegen „Erstattung von Kosten für den Sachaufwand“ in der Kindertagespflege auseinander gesetzt. Das Verwaltungsgericht gab der Klägerin in zwei Punkten Recht, in allen anderen Punkten sah das Gericht allerdings die angesetzten Werte der Verwaltung als gut begründet an. Wir fordern nun die Stadt Leipzig auf, das Urteil schnell für alle in Leipzig tätigen Kindertagespflegeeltern umzusetzen und dem Stadtrat noch vor Beginn der neuen Haushaltsverhandlungen hierzu einen Verwaltungsvorschlag vorzulegen.“

Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte die Kosten für die Reinigung und Wäsche und bei den Spiel- und Beschäftigungsmaterial im Urteil kritisiert.

„Die Pauschale für Reinigung und Wäsche soll nach unserem Dafürhalten neu berechnet wer-den. Wir begrüßen, dass das Gericht gleich einen Vorschlag mitgeliefert hat, der besagt, dafür pro Tag eine Stunde zum Mindestlohn ansetzen. Dies würde bei der Betreuung von fünf Kin-dern eine Erhöhung von etwa 200 Euro pro Monat bedeuten. Auch bei der Pauschale zum Spiel- und Beschäftigungsmaterial hat das Gericht Nachbesserungen angemahnt, da Kinder-tagesstätten hier tatsächlich andere Konditionen haben als die Kindertagespflegepersonen. Daher sollte auch hier nachgebessert werden. Wir hoffen jedoch, dass auch die Träger, die Kindertagespflege Personen betreuen, diese dabei unterstützen. Weiter offen und gerichtlich nicht geklärt ist für uns die Höhe der Mietkosten. Hier erhoffen wir uns einen besseren Durch-blick an Hand der Befragung, welche das Jugendamt gerade durchführen müsste“, so Zenker weiter.

Die SPD-Fraktion hatte dem letzten Verwaltungsvorschlag zugestimmt jedoch eine zeitnahe Überprüfung der angesetzten Werte gefordert, da sich die Forderungen von Interessenvertre-tungen und Teilen der Politik deutlich von dem der Stadtverwaltung unterschieden haben. Die Überprüfung sollte zu einer Nachvollziehbarkeit der Pauschalen führen, die nun gerichtlich geklärt wurden. Das Urteil macht deutlich, dass die angesetzten Werte der Stadt in zwei Punk-ten zu niedrig waren, aber auch Förderungen von Interessenvertretungen und Teilen der Politik in Teilen zu hoch waren. Das Gerichtsurteil gibt nun einen Rahmen vor, der schnell zu füllen ist.
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Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ersetzt:

In Bezug auf den Abschluss der Verwahrkonten und Einzelfallakten berichtet der Oberbürgermeister
im Rechnungsprüfungsausschuss halbjährlich, erstmalig am 30.06.2016, über den Fortgang bei der
Aufarbeitung der Altakten. Gegenüber der Ratsversammlung erfolgt der Bericht jährlich, erstmalig
am 31.12.2016.
3. In Bezug auf die laufende Verwaltung der gesetzlichen Vertretung wird der
Rechnungsprüfungsausschuss bei Veräußerungsvorgängen mit einem Wert von über 100 TEUR
(Verkehrswert) des jeweiligen Grundstücks (ggf. zzgl. Gebäude) halbjährlich, erstmalig zum
30.06.2016, informiert.
4. Alle bisherigen Festlegungen aus den Ratsbeschlüssen RBV-1219/12 und RBV-00130/14 zur
Information des Stadtrates durch die Verwaltung werden durch die vorstehenden Reglungen ersetzt.

Hinsichtlich der Diskussionen, die in den letzten Wochen und Monaten geführt wurden und werden, weil einige Grundstücke in Leipzig als Wagenplätze genutzt und diesbezüglich immer wieder rechtliche Bedenken geäußert werden, stellen wir folgende Fragen:

  1. In welchem Rahmen werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung der Flächen für Wagenplätze seitens der Stadtverwaltung geprüft?
  2. Welche Flächen innerhalb des Stadtgebiets sind bebauungsplanrechtlich als Wagenabstellplätze gemäß Bauordnungsrecht ausgewiesen?
  3. Welche Bauleitverfahren befinden sich im Verfahren oder sind durchgeführt worden?
  4. In welcher Form werden die Anwohnerinteressen im Umfeld von Wagenplätzen rechtssicher abgewogen?

Artikel von Claus Müller für das Amtsblatt vom 07.05.2016Claus_Mueller2

2009 traten der Luftreinhalteplan (LRP) und 2013 der Lärmaktionsplan (LAP) in Kraft. Zu beiden Plänen lagen zur letzten Ratsversammlung umfangreiche Informationsvorlagen zum aktuellen Stand der Umsetzung vor.

Der LRP umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen sollen. Stellvertretend sind hier der Einsatz von emissionsarmen Fahrzeugen im ÖPNV, die verstärkte Begrünung im Straßenraum, aber auch die Einführung der Umweltzone zu nennen. Ein Großteil wurde umgesetzt, leider noch nicht alles. Auch die Erfolge sind noch nicht zufriedenstellend. So wurde zwar die Feinstaubkonzentration stark reduziert, die Emission von Stickoxiden liegt jedoch noch über den vorgeschriebenen Grenzwerten.

Auch der LAP enthält eine große Zahl von Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms. Sie betreffen die Lärmquellen Kfz-, Schienen- und Flugverkehr sowie Belastungen durch Gewerbelärm. Nicht zufriedenstellend ist die Lärmminderung bzw. Bekämpfung insbesondere im Leipziger Norden. Das betrifft sowohl den Flug- als auch den Güterverkehrslärm. Daher ist es wichtig und notwendig, dass beide Pläne in diesem Jahr erstmalig gemeinsam fortgeschrieben werden. Die im Rahmen des Online-Dialoges Luft und Lärm eingereichten Beiträge der Bürger sollen dabei miteinfließen.