Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

  1. Die Zugänglichkeit des Amtsblattes für alle Leipziger Bürger zu erhöhen. Dabei ist zu prüfen:

 

  1. wie das Amtsblatt prominenter auf der Startseite der Stadt Leipzig bewerben werden kann,
  2. in welchem Rahmen der Vertrag mit der Zustellungsfirma geändert werden muss, um eine Auslage an zentralen und stark frequentierten Orten in bisher nur mangelhaft abgedeckten Bereichen (v.a. Ortschaften) zu ermöglichen,
  3. ob eine Vertragsänderung in oben genannten Maß eine Kündigung und erneute Ausschreibung der Dienstleistung unter Ermöglichung der Auslage zur Folge hat,
  4. ob eine stadtweite Auslage bei rechtlicher Verbindlichkeit der digitalen Bekanntmachung ohne Zustellung in die Haushalte effizient und kostensparend sein könnte,
  5. bis wann eine Reform der Amtsblattzustellung und der Bekanntmachungssatzung umgesetzt werden kann.

Begründung:

Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Leipzig werden den Einwohnern und Einwohnerinnen über das Amtsblatt der Stadt Leipzig öffentlich bekannt gemacht. Seit Jahren sind allerdings konstant Beschwerden der Bürgerschaft über fehlende Zustellung zu verzeichnen. Diesen konnte die Stadtverwaltung mit der beauftragten Firma zur Verteilung nicht beikommen. So sind teilweise ganze Ortschaften seit Jahren ohne Belieferung mit dem Amtsblatt der Stadt Leipzig. Da gerade dieses aber frühzeitig auf Vorhaben und auf die Beteiligungsmöglichkeiten jedes Einwohners und jeder Einwohnerin hinweist, ist es von herausgehobener Wichtigkeit diese Information allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Dies geschieht entweder durch die Zustellung in jeden Haushalt oder aktuell über das digitale Amtsblatt. Da es aber regional deutliche Unterschiede in der Zugänglichkeit des Amtsblattes gibt und dies maßgeblich vom Austräger bzw. der Internetaffinität des intendierten Nutzers abhängt, sollten auch andere Varianten geprüft werden.

Die sächsischen Vorgaben zur amtlichen Bekanntmachung haben sich in den letzten Jahren entscheidend verändert, sodass §4 SächsEGovG eine Bekanntmachung durch ausschließlich digitale Publikationen erlaubt. Damit korrespondiert auch § 2 Abs.1 KommBekVO von 2015, die hier ausdrücklich auf §4 SächsEGovG verweist. Eine haushaltsgerechte Zustellung entfällt damit. Somit könnte die Bekanntmachungssatzung dahingehend geändert werden, dass die Bekanntmachung im Online-Amtsblatt als rechtlich verbindlich gilt und die Printvariante als optionale Informationsmöglichkeit an zentralen Auslagepunkten (Bürgeramt, LVB-Ticket-Shops, Bäckereien, Nahversorger, Museen, etc.) angeboten werden kann. Dies sichert auch eine Alltagsnahe Zugänglichkeit für Menschen ohne digitale Anbindung oder Liebhaber der Printversion.

Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag (Dritte Neufassung):

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtordnungsdienst als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit aufzuwerten.

Zu den notwendigen Maßnahmen gehören insbesondere:
– die Verwendung des Begriffes Polizeibehörde in der Außenwirkung (Dienstkleidung, Fahrzeuge usw.) auf Grundlage des § 80 Sächsisches Polizeigesetz, so wie bereits in Dresden
und Chemnitz praktiziert;
– eine finanzielle Untersetzung der 25 zusätzlichen Stellen beim Stadtordnungsdienst im Nachtragshaushalt;
– eine Ausweitung der Einsatzzeiten bis in die Nachtstunden hinein und an Wochenenden;
– ein entsprechende Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter in enger Kooperation mit der Polizei;
– eine wirksame Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der Vollzugsaufgaben(z.B. mobile Endgeräte zur effizienten Erfassung und Verarbeitung von
Ordnungswidrigkeiten, stichsichere Weste, Handfessel und Rettungsmehrzweckstock, wie in Chemnitz);
– für die beschlossene Fahrradstaffel sind zeitnah zusätzlich entsprechende Fahrräder und die notwendige Ausrüstung zu beschaffen;
– Prüfung der Anschaffung von Diensthunden;
– Ahndung von Verkehrsdelikten auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, wobei die genauen Zuständigkeiten in Absprache mit Polizei bzw. SMI zu regeln sind;
– die Entlastung der Bediensteten des Ordnungsdienstes von zeitraubenden sachfremden Aufgaben wie Zeugendiensten.

 

Begründung:

Nach wie vor sind die Defizite bei der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ein Thema, das die Leipziger bewegt. Die Bürgerumfrage „Sicherheit in Leipzig 2016“ belegt dies: das allgemeine Unsicherheitsgefühl ist vergleichsweise groß, ebenso die Verärgerung vieler Leipziger über ruhestörenden Lärm, Hundekot auf Gehwegen, Graffitischmiererei und so weiter.
Im Rahmen der gesetzlichen Sicherheitsarchitektur trägt die Stadt Leipzig als örtliche Polizeibehörde genauso Verantwortung wie die Polizei des Freistaates Sachsen. Eine Schlüsselstellung hat hier der Stadtordnungsdienst als kommunaler Vollzugsdienst.
Seit der Diskussion um den Antrag A-02158 „Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen!“ hat sich wenig getan: im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/18 konnte eine Stellenaufstockung für den Stadtordnungsdienst durchgesetzt werden, dessen praktische Umsetzung verläuft nach unserer Kenntnis jedoch schleppend.
Gleichzeitig wächst die Stadt Leipzig weiter, mehr Einwohner auf gleichem Raum bedeuten höhere Einwohnerdichte, zunehmendes Konfliktpotenzial und höheres Risiko von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Ein politischer Handlungsauftrag an den Oberbürgermeister, die Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes zu erhöhen, ist vor diesem Hintergrund überfällig.

Zu den einzelnen im Beschluss angesprochenen Maßnahmen:
– Genau wie die kreisfreien Städte Chemnitz und Dresden ist die Stadt Leipzig die örtliche Polizeibehörde im Sinne des § 80 Sächsisches Polizeigesetz. Dieser Paragraph bestimmt in
Absatz 1: „Die Ortspolizeibehörden können sich zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Vollzugsaufgaben gemeindlicher
Vollzugsbediensteter bedienen…“ und in Absatz 2: „Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne dieses Gesetzes.“
Beide genannten Städte haben daraus die Schlussfolgerung gezogen, ihre kommunalen Vollzugsdienste als Polizeibehörde zu titulieren und Dienstfahrtzeuge sowie Dienstkleidung
entsprechend zu beschriften.
Die Verwendung des Begriffes „Polizeibehörde“ ist rechtlich zutreffend und folgerichtig, stärkt das Selbstvertrauen und die Motivation der Bediensteten, wertet diese in der
Wahrnehmung der Bürger auf und führt vor allem potenziellen Tätern vor Augen, dass es sich bei den Bediensteten eben um Polizeibedienstete im Sinne des Polizeigesetzes und nicht nur um einen quasi „zahnlosen“ Wachschutz handelt. In Kombination mit den anderen beantragten Maßnahmen kann somit die Streifentätigkeit wirksamer und das allgemeine
Unsicherheitsgefühl in der Bürgerschaft verringert werden.
– Die fehlende nächtliche Präsenz des Stadtordnungsdienstes ist seit Jahren Diskussionsthema. Besonders problematisch ist dies bei nächtlichen Ruhestörungen, etwa durch Trinkergruppen in Wohngebieten oder durch illegale sogenannte Spontanpartys. Einziger Ansprechpartner für betroffene Bürger ist dann die Polizei, für die solche Sachverhalte logischerweise nachgeordnete Priorität haben.
– Es ist angebracht die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes in enger Abstimmung mit der Polizei entsprechend zu schulen und zielgerichtet auf ihre Aufgaben und Befugnisse
vorzubereiten. Die Tätigkeit der Mitarbeiter im Stadtordnungsdienst unterscheidet sich schließlich doch oft deutlich von der regulären Verwaltungsarbeit.
– Die ungenügende Ausrüstung der Bediensteten mit lediglich Pfefferspray wurde bereits im Antrag A-02158 thematisiert. Der Stadtrat Chemnitz hat im Juni 2016 einstimmig eine „Konzeption Stadtordnungsdienst“ beschlossen. Darin enthalten ist u.a. die Ergänzung der vorhandenen Ausrüstung Reizstoffsprühgerät und Handfessel um Rettungsmehrzweckstöcke, um zum Beispiel aggressive Hunde abwehren zu können. Auch stichsichere Westen erhöhen den Selbstschutz für die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes.
– Im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde der Aufbau einer Fahrradstaffel beim Ordnungsamt beschlossen. Die Antwort auf die Anfrage VI-F-04810
(Nutzung von Dienstfahrrädern für die Streifentätigkeit des Stadtordnungsdienstes) machte deutlich, dass hier noch Nachholbedarf besteht, sodass die Beschaffung der notwendigen
Ausrüstung für die Fahrradstaffel beschleunigt werden muss.
– Dass die Stadt Leipzig Verkehrsdelikte von Kraftfahrern wie z.B. Geschwindigkeitsübertretungen ahndet, nicht jedoch solche von anderen Verkehrsteilnehmern, wie z.B. Fahren in Fußgängerzonen, ist logisch nicht erklärbar. Nach unserer Kenntnis vertritt die Stadt Dresden hierzu eine andere Rechtsauffassung als die Stadt Leipzig. Wie sich inzwischen herausstellte, handelt die Stadt Dresden auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, das bekanntlich in der Stadt Leipzig genauso gilt.
– Nach Auskunft des zuständigen Amtsleiters wird die Arbeitszeit der Bediensteten im Stadtordnungsdienst in erheblichem Maß durch zeitaufwendige und eigentlich sachfremde
Zeugendienste, etwa bei polizeilichen Durchsuchungen beansprucht. Hier sollte durch Heranziehung anderer städtischer Mitarbeiter eine Lösung gefunden werden, damit sich die
Bediensteten des Stadtordnungsdienstes auf ihre Kernkompetenz, die Präsenz im öffentlichen Raum, konzentrieren können. Auch dieses Ziel wird in der o.g. „Konzeption
Stadtordnungsdienst“ der Stadt Chemnitz thematisiert.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung richtet jährlich 25 berufsbegleitende Ausbildungsplätze zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern ab dem Schuljahr 2018/19 bei der Stadt Leipzig ein.
  2. Die Stadt Leipzig unterstützt freie Träger bei der dualen Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher.

Sachverhalt:
In Leipzig bilden 16 Fachschulen aktuell 1.539 Personen zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern aus, davon 260 Personen berufsbegleitend. Nach Auskunft des sächsischen Kultusministeriums wird Leipzig einen Personalzuwuchs von 832 Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten zwischen 2018 – 2020 brauchen. Zusätzlich werden nach jetzigem Stand 236 Erzieherinnen und Erzieher zwischen 2018 – 2020 in den Ruhestand gehen. Diese Stellen müssen nachbesetzt werden.

Die berufsbegleitende Ausbildung wird derzeit an sechs Fachschulen in Leipzig angeboten.

Dies entspricht dem derzeitigen Bedarf. Die exemplarische Nachfrage bei einer Fachschule

ergab, dass diese flexibel auf ein Ansteigen des Bedarfs an berufsbegleitenden

Ausbildungen reagieren könnte.

Die noch zu besetzenden Stellen in kommunalen und freien Kitas machen deutlich, dass der Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte weiter steigen wird. Die Stadt Leipzig nutzt aktuell noch nicht alle Optionen, die im Ausbildungsbereich möglich sind. Aus unserer Sicht hat die berufsbegleitende Ausbildung, bei der die Auszubildenden von Anfang an in einer Kita  mitarbeiten, noch nicht den Stellenwert, den sie unserer Ansicht nach haben müsste. Kurz- bis mittelfristig wird die Stadt Leipzig ihren Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern nicht mehr decken können, wenn sie in kommunalen Kitas nicht auch die Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung anbietet.

Darüber hinaus hat diese Form der Ausbildung auch Vorteile gegenüber der rein schulischen Ausbildung: Angehende Erzieherinnen und Erzieher können früh in die Abläufe der Kindertagesstätten eingebunden werden und tragen direkt zur Senkung des Personalmangels bei. Die berufsbegleitende Ausbildung führt außerdem zur frühen Bindung der Auszubildenden an die Stadt Leipzig. Ferner erleichtert die berufsbegleitende Ausbildung auch Quereinsteigern einen Berufswechsel, da während der Ausbildung kein kompletter Gehaltsausfall zu Buche schlägt.

Sachverhalt:

Frage 1: Wie gestaltet sich aus Sicht der Stadt Leipzig die Zusammenarbeit der drei Grassi-Museen und der drei Träger?

Antwort:

Die Zusammenarbeit der drei Museen ergibt sich schon aus der Nutzung eines Gebäudes. Träger und Direktor/innen arbeiten regelmäßig gemeinsam in der Eigentümerversammlung Grassimuseum Leipzig, wo grundsätzliche Sachverhalte der Bewirtschaftung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums des Grassimuseums Leipzig besprochen und entschieden werden und die sich aus der Eigentümergemeinschaft ergibt. Hintergrund für deren Bildung war die Generalsanierung des Gebäudes mit jeweils hoher finanzieller Beteiligung der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen.

In der Direktorenkonferenz werden u.a. Ausstellungsplanungen vorgestellt, über Abläufe im Museum gesprochen und gemeinsame Veranstaltungen konzipiert. Die Zusammenarbeit auf Mitarbeiterebene zu verschiedenen Fachthemen ist ausgeprägt. Herausforderungen ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen administrativen Anbindungen, der verschiedenen Haushalte mit den jeweiligen Vorschriften und Vorgaben der entsprechenden Träger. Mitunter ist es schwer und langwierig, für Entscheidungen rasche und effiziente Lösungen zu finden.

Hinsichtlich der baulichen und technischen Unterhaltung, für Pflegemaßnahmen und der sonstigen Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums ist im Auftrag der Eigentümerversammlung Grassimuseum Leipzig der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) als Verwalter verantwortlich. Der SIB ist damit ein Bindeglied für die drei Träger der Einrichtungen einschließlich der Museen.

Frage 2: Gibt es Überlegungen der drei Träger der Museen, den gemeinsamen Kassen/Ticketbereich an einen zentraleren Ort im Museumskomplex zu verlegen? Wenn ja, welche Überlegungen gibt es genau und wie weit ist die Planung?

Antwort:

Seitens der drei Museen und ihrer Besucher wird seit langem übereinstimmend Kritik an der Form und am Standort des gegenwärtigen Ticketbereichs geübt. Der Standort ist nicht optimal. Eine Verlagerung an einen anderen Ort im Museumskomplex wurde untersucht. Im Ergebnis wurde kein Standort gefunden, der eine Verbesserung bringen würde.

Da hinsichtlich der angesprochenen Entwicklungsmöglichkeiten/-potenziale des Ticketbereichs Handlungsbedarf besteht, muss langfristig entschieden werden, wie eine Verbesserung am gegenwärtigen Standort umgesetzt werden soll oder ob eine andere Lösung zu favorisieren wäre. Dies verbindet sich auch mit der Diskussion um zusätzlichen Raumbedarf beispielsweise für museumspädagogische Aktivitäten.

Erste Überlegungen gehen dahin, die Fläche vor der Eingangsarkade auf dem Areal des Johannisplatzes – in Kombination mit anderen, ebenfalls durch Einschränkungen limitierten Servicefunktionen (Café, Shop, etc.) dafür einzubinden.

Um auszuloten, ob eine solche Lösung architektonisch-städtebaulich vorstellbar wäre, werden Architekturstudenten der TU Dortmund in Masterarbeiten im Herbst-semester 2017/2018 Vorschläge erarbeiten. Da die Fläche des Johannisplatzes eine städtische Liegenschaft ist, liegt die Initiative beim GRASSI Museum für Angewandte Kunst.

Die Aufgabenstellung wurde durch das GRASSI Museum für Angewandte Kunst in Abstimmung und mit Unterstützung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Leipzig und das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) und unter Berücksichtigung der besonderen historischen Bedeutung des Areals formuliert.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Planung, sondern im Ergebnis werden mit Abschluss der Masterarbeiten im Frühjahr 2018 lediglich Studien/Vorschläge vorgelegt werden. Diese sollen dazu dienen, eine weitere Diskussion mit einer besseren fachlichen Grundlage und Visualisierung zu untermauern.

Frage 3: Gibt es Überlegungen der drei Träger der Museen, den Museumskomplex mehr für die sich gerade stark in Entwicklung befindliche Nachbarschaft zu öffnen und diesen Ort als einen sozialen und kulturellen Treffpunkt zu entwickeln?  Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus?

Antwort:

Mit den gemeinsamen Museumsfesten, der Museumsnacht, übergreifenden Ausstellungen und Projekten öffnen sich die Museen bereits jetzt in die Stadtgesellschaft.

So wurde von Mai bis Juli 2017 mit dem Projekt „Meyouwedo“ eine interaktive Begegnungsstätte, die Werkstatt, Lernort, Spielwiese und Bühne für eine breite Zielgruppe war, durchgeführt. In ähnlicher Weise wollen die Museen auch künftig ihr Programm öffnen. Darüber hinaus sehen die drei Museen die Notwendigkeit, den Komplex stärker als „Wohlfühlort“ (Third Place) sowie zum sozialen und kulturellen Treffpunkt zu entwickeln. Dies entspricht den sich entwickelnden Erwartungen des Publikums und den sich daraus ergebenden erweiterten Anforderungen an Museen. Bürger/innen und Besucher suchen an solchen Orten ein „Mehr“ an Interaktion und Beteiligung. Auch diese Aspekte fließen in das Projekt mit den Dortmunder Architekturstudenten ein.

Das GRASSI Museum für Angewandte Kunst hat mit der Leipziger Agentur kocmoc.net, die das Corporate Design des Museums erarbeitet hatte, einen Workshop veranstaltet, um nach über 10 Jahren Potentiale zur Weiterentwicklung in diesem Bereich herauszufiltern. Es wird auch der Kontakt zu verschiedenen, am Areal interessierten Partnern gesucht, um deren Vorstellungen kennenzulernen und um mögliche Synergieeffekte herauszuarbeiten.

Frage 4: Gibt es Überlegungen der drei Träger der Museen, durch eine künstlerische Aufwertung des öffentlichen Raumes die gefühlte Distanz vom Augustusplatz zu den Museen zu verkürzen und so die Wahrnehmbarkeit am touristischen Knotenpunkt Augustusplatz und in seinem Umfeld für die Museen zu erhöhen?

Antwort:

Bereits mit der Planung der Generalsanierung des Grassimuseums war vorgesehen, auf der Spitze des Johannisplatzes eine Installation (Kunstwerk oder Stele für Informationen) für die bessere Sichtbarkeit des Museums von der Innenstadt aus, zu realisieren, aus dem Grund sind auch Stromanschlüsse geschaffen worden.

Im Zuge der Sanierung konnte kein Budget dafür bereitgestellt werden. Mit der Wiedererrichtung der sogenannten „Goldenen Ananas“ mit Hilfe von Spenden auf dem Dach des Grassimuseums war die Sichtbarmachung vom Augustusplatz her deutlich verbessert worden.

Im Zusammenhang mit dem Leibniz Jubiläum 2015 war erneut versucht worden, ein Kunstwerk auf der Spitze des Johannisplatzes zu realisieren bzw. ein temporäres Kunstwerk zu schaffen. Die Bemühungen scheiterten aus unterschiedlichen Gründen. Gegenwärtig gibt es keine diesbezüglichen Planungen.

Aus städtebaulicher Perspektive, wie auch für die drei Museen selbst wäre eine Teilbebauung des Johannisplatzes eine denkbare Lösung. Dadurch könnte gleichzeitig die „gefühlte Distanz“ zum Augustusplatz abgebaut werden, eine städtebaulich-architektonische Aufwertung und eine angemessene Erinnerung an die Historie des Ortes erfolgen und letztlich den funktionalen Defiziten der Museen Abhilfe geschaffen werden.

Es wäre sinnvoll, kalkulierbare Visionen zu entwickeln, die gegen andere Lösungen gerechnet werden können, um langfristig zu einer nachhaltigen Planung zu gelangen. Seitens der Verwaltung wird eine Erweiterung mittelfristig nicht als prioritär eingeordnet.

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 13.12.2017

Gerade in den ländlichen Bereichen Leipzigs bestehen umfangreiche Netze kleiner Fließgewässer und Entwässerungsgräben, die das Abfließen großer Regenwassermengen von Feldern und Wiesen gewährleisten sollen. Diese sollen regelmäßig gepflegt und instand gesetzt werden, damit Überschwemmungen anliegender Straßen, Gehöfte und Gebäude vermieden werden können. Da dies den jeweiligen Anwohnern untersagt ist und durch die Stadtverwaltung eine Firma mit den Reinigungs-, Schnitt- und Pflegearbeiten beauftragt worden ist, fragen wir an:

  1. Wie viele Entwässerungsgraben und kleinere Fließgewässer sind zu reinigen (Bitte Ortsteil, sofern vorhanden Namen, Länge und Klassifizierung aufführen.)
  2. In welchem Turnus sollen diese laut Vertrag begangen und gepflegt werden?
  3. Welche Maßnahmen sind geplant, um Starkregenvorkommen angemessen zu begegnen?
  4. Wer ist zuständig für die Behebung von Schäden an Straßen und Flächen durch die genutzten Maschinen?
  5. Binnen welcher Frist sind geborgener Müll, Grünschnitt oder Gehölzreste aus den Gräben von der Firma zu entfernen und zu entsorgen?
  6. Wie viele Beschwerden seitens der Anwohner sind der Stadtverwaltung bekannt? (Bitte nach Jahren 2015,2016, 2017 aufschlüsseln.)
  7. Von welcher Stelle der Stadtverwaltung wird die vereinbarte Einhaltung der Vertragsleistungen überprüft und welches Vorgehen gibt es bei festgestellter Minderleistung?

1. Welche Neuerungen gibt es konkret bei der Stellenbemessung von Schulhausmeistern/Schulhausmeisterinnen seit dem 01.01.2017?

Bisher wurde als Berechnungsgrundlage für die Bemessung der Schulhausmeister ein Modell der KGSt von 1986 genutzt. Da dies nicht mehr zeitgemäß war, wurde eine Untersuchung zur Stellenbemessung durchgeführt und ein aktueller Bericht der KGSt von 2010 herangezogen.

Datengrundlage bisher:

– Nettoreinigungsfläche

– Anzahl der Gebäude

– diverse Anrechnungen (z.B. Rasenpflege, Inventar- und Gebäudereinigung)

Datengrundlage neu:

– Bruttogrundfläche

– Außenfläche

– diverse Zuschläge (z.B. Überprüfung ortsveränderlicher elektr. Geräte, Spülung der Trinkwasserleitungen oder außerschulische Angebote/ Ganztagsangebote)

In enger Zusammenarbeit mit am Prozess Beteiligten (Hauptamt, Personalrat und Schulhausmeister) wurden diese Grundlagen erarbeitet.

2. Wie viele VzÄ mit wie vielen Angestellten bei Schulhausmeistern/ Schulhausmeisterinnen gab/gibt es in den Jahren 2016/2017 und 2018?

Soll Soll Geplant
2016 2017 2018
Anzahl Dienst- und Fach-

aufsicht

2 2 2
Anzahl gem. Stellenplan

Schulhausmeister/innen           .

136 138 143

 

3. Bitte stellen Sie uns für alle Schulen in städt. Trägerschaft die Berechnung für 2016 und nach der neuen Stellenbemessung zur Verfügung.

Vergleich siehe Anlage.

Zur Auffüllung der Mehr-/Minderbedarfe ist ein Einsatz der Schulhausmeister an anderen Schulobjekten notwendig.

Uebersicht_Schulen

Beschlussvorschlag:

Das Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit wird im Punkt 2.1 Sozialindikative und ressourcenorientierte Steuerung – Unterpunkt Gymnasien wie folgt geändert:

Die Steuerungsindikatoren für das Gymnasium umfassen:

Zg Größe der Schule
Zwdh Anteil an Klassenwiederholungen
Zi Anteil der Integrationsschüler/-innen
Zmh Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
Zwechs         . Anteil der Schüler/-innen, die auf die Oberschule wechseln
ZSGB Anteil der unter 15-jährigen mit Leistungsbezug SGB-II

 

Die Wichtung der Steuerungsindikatoren  (ZSSA) berät die Stadt Leipzig gemeinsam mit der SBAL und stellt diese den entsprechenden Ausschüssen vor.

Die Liste in Anlage 3- Ergebnis Verteilschlüssel Gymnasien wird nach Festlegung der überarbeiteten Steuerindikatoren überarbeitet.

Sachverhalt:
Die auf Seite 9 vorgelegten Indikatoren für die Ermittlung des Bedarfes an Schulsozialarbeit für Gymnasien sind nicht aussagekräftig. An dieser Schulart ist besonderes Augenmerk auf die Wechselquoten an Oberschulen, aber auch auf Klassenwiederholungen zu legen.

Sicherlich ist der Anteil der Schüler/-innen mit Integrationsbedarf, mit Migrationshintergrund und mit Bezug von SGB II nicht so hoch wie an Oberschulen, dennoch müssen diese Punkte bei der Ermittlung des Bedarfes in angemessener Weise berücksichtigt werden, da es an den einzelnen Gymnasien deutliche Unterschiede gibt.